Bei ALG2- wie hoch darf die Miete sein?

Hallo,
bin eine alleinerziehende Mutter, mein Sohn ist 7. Wir wohnen (noch) in Wohnung, die zu teuer ist - 450,- kalt, Nebenkosten 150,- Euro, Strom/Monat 53,- .Die 600,- Euro wie auch die 53,- Euro bekommen mein Vermieter bzw. Stadtwerke direkt von ARGE auf Konto. Ich bekomme von ARGE 38,- Euro, dazu Unterhalt für Kind 337,- Euro und Kindergeld 184,- Euro. Jetzt habe ich 3 Monaten Zeit, andere Wohnung zu suchen, ansonsten werden nur die Kosten übernehmen, was mir zusteht, also 318,- Euro.
Was ist damit gemeint, die Kaltmiete oder Warmmiete? Was passiert, wenn ich bis dahin nicht umziehe?
Voraus vielen Dank für Ihre Antwort, ich frage lieber hier, weil ich so ungern bei ARGE egal was nachfrage.
LG Petra

Natürlich ist die Warmmiete gemeint. Was mich wundert ist das Sie auch Strom bezahlt bekommen. Das bekomme ich nicht bezahlt. Aber die Maximalmiete wird Warm berechnet. Wenn Sie in den Monaten keine geeignete Wohnung finden bleiben Sie auf den Restlichen Kosten für die Miete sitzen, sprich die müssen Sie selbst tragen. Ich glaube bis zu einem halben Jahr wird die Aktuelle Miete gezahlt. Danach sollten Sie eine neue Wohnung haben oder müssen den Rest selbst aufbringen.

Hallo Petra,

es gibt keine pauschale Antwort auf deine Frage. Die Kosten der Unterkunft (so der Fachbegriff dafür) sind von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Such mal in einer Suchmaschine nach KdU (Abkürzung für Kosten der Unterkunft) + deine Stadt.

Gruß, DC

hallo
ich bin überrascht für was und wieviel der staat alles aufkommt.
ich bin leider kein experte in dieser sache, du musst die wahl deiner experten genauer prüfen.

hallo
ich bin überrascht für was und wieviel der staat alles
aufkommt.
ich bin leider kein experte in dieser sache, du musst

die wahl

deiner experten genauer prüfen.

Habe Dich nicht gewählt, Du wurdest mir vorgeschlagen.

Bin 43 und habe jetzt zu 1-mal in meiner Leben ALG2
beantragt und bekommen. Es war mein Vorschlag, Miete
und Strom gleich von ARGE weiter überweisen, ich
bekomme 38,- Euro.

Solche Antworte wie Deine bauen echt auf…

Moin!!

Also die Höhe ist Abhängig vom Jeweiligen Wohnort des Empfängers. Es kann also im ganzen Bundesgebiet variieren.

In Ihrem Fall zahlt die Arge für eine Wohnung 318 Euro. Damit ist die Warmmiete gemeint. Kaltmiete + Nebenkosten wie Treppenhausreinigung, Hausmeisterservice, Gartenpflege, Müll usw. Strom ist damit nicht abgedeckt.

Ob dort allerdings schon die Kosten für Heizung mit drin sind, kann ich Ihnen nicht sagen. In der Regel werden diese nochmal extra Berechnet.

Sollten Sie bis zum genannten Termin umgezogen sein, können sie eine Fristverlängerung um weitere 3 Monate beantragen. Der Gesetzgeber gibt dafür im § 22 Absatz 1 SGB II Spielraum. Es ist mal wieder eine „KANN“ und keine „Muss“ Entscheidung. Im schlimmsten Fall werden Sie nur die 318 Euro für die Wohnung erhalten.

MfG
Jens Mielke

Moin!!

Also die Höhe ist Abhängig vom Jeweiligen Wohnort des
Empfängers. Es kann also im ganzen Bundesgebiet

variieren.

In Ihrem Fall zahlt die Arge für eine Wohnung 318

Euro. Damit

ist die Warmmiete gemeint. Kaltmiete + Nebenkosten wie
Treppenhausreinigung, Hausmeisterservice,

Gartenpflege, Müll

usw. Strom ist damit nicht abgedeckt.

Ob dort allerdings schon die Kosten für Heizung mit

drin sind,

kann ich Ihnen nicht sagen. In der Regel werden diese

nochmal

extra Berechnet.

Sollten Sie bis zum genannten Termin umgezogen sein,

können

sie eine Fristverlängerung um weitere 3 Monate

beantragen. Der

Gesetzgeber gibt dafür im § 22 Absatz 1 SGB II

Spielraum. Es

ist mal wieder eine „KANN“ und keine „Muss“

Entscheidung. Im

schlimmsten Fall werden Sie nur die 318 Euro für die

Wohnung

erhalten.

MfG
Jens Mielke

Vielen Dank! :smile:

sorry
kenne mich nicht so gut aus.
gruss
D.

hör auf zu schmollen
hier ist noch keiner verhungert, oder warum glaubst du, kommen sehr viele schädlinge in unser sonst so schönes land.
würde man da sparen, ginge es der eigenen bevölkerung bedeutend besser.
kiss und nix für ungut

Hallo! erstmal vielen dank das sdu dich mir anvertraust… und es tut mir leid das ich erst jetzt antworte ich war im uraub!

also mit 318 euro ist di kaltmiete gemeint was die von der arge aber nicht auf den euro genau bestimmen können denn in jedem ort ist ein anderer mitspiegel zugrunde gelegt d.h in einem kurort zb darf der quadratmeter kalt mehr ksoten wie auf dem land oder es ist ein anderer preis wie in der innenstad
wenn das amt dir sagt du sollst umziehen dann mach das denn sonst können dir die gesamtleistung sperren.
das schöne daran wenn das amt das verlang ist das du sämliche kosten dem amt aufbrummen kannst …umzugswagen farbe tapete etc mußt das nur vernüftig anstellen :wink:

hoffe konnt noch helfen :smile: lg

Vielen Dank für Deine Antwort, wenn ich darf, werde mich nochmal melden - dem Umzug wegen… :wink:

Herzlichst Petra

Hallo!!

ja ich bitte darum… meld dich wann immer du mich brauchst :smile:
alles gute für die wohnungssuche

lg natascha

HALLo Petra, ich bin auch alleinerziehende Mutter und habe ein ähnliches Problem. Mir und meiner Tochter steht ein Wohnraum von ca. 60-65 qm zu. Jetzt kommt das Entscheidende: Die Kaltmiete darf nicht höher sein wie 300 €uro. Seperat werden dann die Nebenkosten angerechtnet.
Es wird nicht leicht als Alleinerziehende Mutter, Harz 4-Empfängerin in diesem Umfang eine Wohnung zu finden. Aber verliere nicht die Geduld… Ich hoffe das ich dir weiterhelfen konnte. Falls du noch Fragen hast schreib einfach. Lg. Silke