Hallo,
A wird arbeitslos, muß er direkt schon seine Vermögensverhältnisse beim Arbeitsamt offen legen, oder erst bei ALG II (Hartz VI)?
Danke
Bernd
Hallo,
A wird arbeitslos, muß er direkt schon seine Vermögensverhältnisse beim Arbeitsamt offen legen, oder erst bei ALG II (Hartz VI)?
Danke
Bernd
Hallo Bernd,
beim normalen Arbeitslosengeld (von dir Arbeitslosengeld 1 genannt) müssen keine Vermögensverhältnisse offen gelegt werden, da es sich beim normalen Arbeitslosengeld um eine Versicherungsleistung handelt.
Einzige Ausnahmen wären Abfindungen, die vom ehemaligen AG gezahlt wurden. Diese ziehen eventuell eine Sperrfrist nach sich.
Gruß
Phoebe
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