Bei Auktion gekaufter Artikel ist anders

Bei einem Internetauktionshaus wurde ein Handy ersteigert. Dies wurde"garantiet Simockfrei und ohne Vertrag" angeboten, und so ersteigert.
Nun meldet sich der Verkäufer bei Käufer, und eröffnet diesem es bestände ein Vetrag, der übernommen werden könne. Und das Handy wäre nicht Simlock frei. Der Käufer will aber dieses Handy zu den angegebenen Konditionen. Wie sieht das rechtlich aus?

Hi,

der Höchstbietende (Käufer) kann entweder vom Kaufvertrag zurücktreten und bekommt sein Geld (nebst Versandkosten) zurück; oder beide Parteien einigen sich auf eine Nebenabrede(zB Du bekommst das Gerät zu 75% des Auktionspreises, oder verkaufst es weiter und bekommst die Differenz erstattet).

Aber ich denke Variante eins ist in diesem Fall für den Ersteigerer/Käufer am sinnvollsten… schließlich wollte er das Gerät ja in einer anderen Weise nutzen.

LG
Julian

PS: Bevor der Ersteigerer irgendwelche Mails an die Betreiber des Auktionshauses schreibt sollte er doch nochmal überprüfen ob er im Recht ist :wink:

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Hallo,

ein wirksamer Kaufvertrag ist geschlossen. Wenn der Verkäufer nun die Leistung nicht erbringt, ist er dem Käufer primär zur Nachleistung oder sekundär zum Schadenersatz statt der Leistung verpflichtet.

D.h. im Klartext muss er dem Käufer zum Kaufpreis ein gleichwertiges Gerät verschaffen (falls man die Ansicht vertritt, dass dies überhaupt möglich ist) oder den Wert der Ersatzbeschaffung ersetzten.

Gruss akkon

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