Guten Abend zusammen,
Zur Zeit beziehe ich ALG 2,und um nicht für immer davon abhängig zu sein würde ich gerne eine Ausbildung machen,eine Schulische Fachrichtung Pädagogik.
Nachem ich meinen Sachbearbeiter darüber in Kenntniss gesetzt habe,meinter dieser tatsächlich augrund einer von mir abgebrochenen Ausbildung,(wärend ich aber garnicht im Leistungsbezug war während dieser Zeit),
stünde mir die Möglichkeit einer Ausbildung ,egal ob Schulisch oder Betrieblich nicht mehr zu und würde zur Folge tragen keinen Anspruch mehr auf den Leistungsbezug zu haben.
Ist das wirklich so?
lg und vielen dank schonmal