Hallo ihr Wissenden!
Falls ein Mieter Ende März ausziehen würde, müßte ja eine Zwischenablesung des bisherigen Heizkostenverbrauchs beauftragt werden. Wer müßte die Kosten tragen und die Beauftragung machen?
Herzlichen Dank für evtl. Antworten.
Gruss
Quirli
Hallo,
der, der sie haben will. Will der scheidende Mieter eine Zwischenablesung bezahlt also er, will der VM eine, jener.
Gruß
Nita
Also ist es nicht so, dass eine Zwischenablesung zwingend erforderlich wäre?
Gruss
Quirli