Hallo,
Mieter ziehen nach 2 Jahren aus einer Wohnung aus. Im Gästezimmer war ein alter dreckiger Teppich. Diesen wurde mit Zustimmung des Vermieters (leider nicht schriftlich, aber mit einem Zeugen) entfernt (und weggeworfen) und einen schönen Korkboden verlegt. Nun soll der Korkboden beim Auszug entfernt werden - obwohl im Mietvertrag nur steht, dass die Wohnung besenrein übergeben werden muss. Beim Einzug wurden schon alle Wände gestrichen.
Was soll getan werden? Wie ist die Rechtslage? Dringende Hilfe / Rat ist notwendig…
Hallo!
Leider keine guten Nachrichten; gem. geltender Rechtsprechung ist der Vermieter im Recht!
LG
Aber wir haben den Boden ja mit seinem Einverständnis verlegt! Können wir die Nachmieter nicht fragen ob sie den Boden möchten(falls der Vermieter die Adresse rausrückt)? Müssen wir den Boden rausreißen? Oder nur die Bodenplatten entfernen?
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Wenn es die Möglichkeit gibt, sich zu einigen ist das natürlich möglich. Es ist alles eine Sache der Absprache, zumal ja der Korkboden viel hochwertiger ist. Aber wenn ihr Zoff mit dem Vermieter habt, habt ihr schlechte Karten, wenn er auf seiner Forderung besteht.
Hallo, leider kann ich diesbezüglich nicht weiterhelfen.
Viele Grüße
Hallo,
ich kenne die aktuelle Rechtssprechung nicht genau, deshalb möge man mich bitte korrigieren, wenn ich falsch liege:
So weit ich weiss, ist es Sache des Vermieters, den Bodenbelag in einer Mietwohnung in Ordnung zu halten – die „Schönheitsreperaturen“ umfassen nicht den Bodenbelag. Wenn der Mieter nun in Absprache mit dem Vermieter den Bodenbelag ausgewechselt hat, so hat er ihm ja einen Gefallen getan, denn der Vermieter konnte sich die eigentlich von ihm zu tragenden Kosten sparen.
Nach meinem Rechtsempfinden ist es für den Mieter nun eine unangemessene Benachteiligung, wenn er nun erneut die Arbeit machen soll.
Andererseits, wenn der Mieter dem Vermieter nicht gesagt hat, was für einen Boden er verlegen wollte, kann sich der Vermieter jetzt darauf berufen, dass dieser Korkboden nicht o.k. ist und die Wiedervermietung erschwert.
Einige Infos zum Thema Bodenbelag habe ich hier gefunden:
http://bit.ly/cewpEm
Fazit: Es kommt in diesem Fall wohl darauf an, was genau mit dem Vermieter vereinbart wurde.