Hallo,
Es wurde nun 1,5 Jahre in einer kleinen Wohnung gewohnt und dort ist vorm Auszug noch ein Missgeschick passiert.
Dabei hat sich der Boden aufgeschlagen und es entstand dort ein Schaden (siehe Bild).
Nun zieht man eben aus und hat nun das Problem, dass der Vermieter sagt, er hat keinen solchen Boden mehr und es müsste nun der Boden in der ganzen Wohnung gemacht werden und das würde tausende von Euro kosten = man würde keine Kaution (400 Euro) bekommen und auch keine Rückzahlung des Wassers (von Januar 2011 - heute, cirka 600 Euro).
Wie schwer ist so ein Schaden und kann das wirklich gemacht werden?
Bild des Schadens: http://www.abload.de/img/20120630_141457xrkmv.jpg
Hallo,
könnte es sein, dass der Mieter eine Privathaftpflichtversicherung hat ? Dann sollte er den Schaden dort melden.
Die PHV zahlt entweder den Schaden, oder wehrt eine unberechtigte Forderung ab.
Gruß Merger
Hallo
Es wurde nun 1,5 Jahre in einer kleinen Wohnung gewohnt und
dort ist vorm Auszug noch ein Missgeschick passiert.
Dabei hat sich der Boden aufgeschlagen und es entstand dort
ein Schaden (siehe Bild).
könnte es sein, dass der Mieter eine
Privathaftpflichtversicherung hat ? Dann sollte er den Schaden
dort melden.
Die PHV zahlt entweder den Schaden, oder wehrt eine
unberechtigte Forderung ab.
So einfach? Wäre es nicht viel praktischer, wenn der Verursacher eine Haftpflichtversicherung hätte, denn ich sehe hier nicht, dass das der Mieter sein muss. Und dann könnten da noch irgendwelche Dinge, wie „Gefälligkeitsregelung, grobe Fahrlässigkeit, etc.“ sein, die es dem Versicher ermöglichen, auch einen berechtigten Anspruch nicht zu regulieren.
Greetz
Bommel
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Hallo Bommel,
natürlich könntest Du recht haben.
Nur bedenke z.B. Helfer beim Umzug - Gefälligkeitsschäden sind nicht in jeder Privathaftpflicht mitversichert.
Die Forderung hat der VM an den Mieter gestellt und daher ist
es sinnvoll, dass der Mieter sich an seinen Versicherer wendet.
Und außerdem ist in der PHV die grobe Fahrlässigkeit mitversichert.
Gruß Merger