Hallo Experten.
Person A wohnt allein, hat gutes Einkommen und hat keine Bezüge von irgendwelchen Ämtern. Person B hat auch eine eigene Wohnung, macht eine Ausbildung und bezieht Berufsausbildungsbeihilfe. Nun wollen Person A und B zusammen ziehen. Wird Person A bei Person B bei der BAB-Berechnung mit angerechnet, wie es auch beim ALG2 wahrscheinlich der Fall wäre, weil man mit hoher Wahrscheinlichkeit als Bedarfsgemeinschaft gilt, oder gibt es da andere Regelunegn? Danke für eure Hilfe. LG Carolin