Bei Beantragung v. Arbeitslosengeld Auto angeben ?

Ich bin ab 31.03.10 Arbeitslos. Habe einen Aufhebungsvertrag unterschrieben, bei dem ich eine Abfindung bekomme. Ich bin somit für 3 Monate für Arbeitslosengeld gesperrt, muß mich aber gleich arbeitslos melden. Für mich wäre es sehr wichtig, dass ich in meiner Wohnstadt Illertissen (Bayern) eine Arbeit finde, da meine kleine Tochter ( Kindergarten) doch recht oft mal krank ist. Ich kann sie so schnell abholen. Jetzt würde ich nicht so gern beim AA angegen, dass ich ein Auto habe, da ich befürchte, dass die mich dann auch Außerhalb vermitteln. Muß ich das Auto angeben ?

Hallo,

müssen tut man gar nichts. Normalerweise stellt es aber kein Problem dar es anzugegeben, man wird deswegen nicht zwingend auch an außerhalb vermittelt wenn man Gründe hat (z.B. die Tochter). Man kann aber trotzdem nur angeben dass man einen Führerschein hat, aber kein Auto (es kommt keiner zum überprüfen…:wink:

Nein beim normalen Arbeitslosengeld musst du das Auto nicht angeben