Bei befristeten Mietvertrag Kündigung notwendig?

Hallo,

ich habe einen befristeten Mietvertrag über 4 Jahre der noch bis zum 31.7.2011 läuft. Als Grund wurde Eigenbedarf für den Sohn angegeben.

Ich möchte nun gerne am 31.7.2011 ausziehen und frage mich nun ob ich eine Kündigung schreiben muss. Der Vermietet meinte nämlich das ich in der Wohnung bleiben könnte da der Sohn nicht in die Wohnung möchte.

Muss ich nun kündigen oder endet das Mietverhältnis automatisch am 31.7.?

Vielen Dank schon mal für eure Antworten!

Hallo, schreibe doch kurz die Kündigung, dann biste auf Nr sicher. Ansonsten müsste man den Vertrag sehen. Aber wie gesagt, Kündigung und fertig.

Hi das hängt davon ab was sonst noch so im Vertrag steht. Wenn es dort so eine Formulierung gibt die so äjhnlich lautet wie sollte bis zum nicht gekündigt sein egal von welcher seite aus dann läuft der Vertrag … (z.B. unbefristet weiter)… bla bla bla… dann solltest du kündigen… Sicherheitshalber kündige auf jeden Fall, denn dann kann keiner sagen das hätte er nicht gewusst. Wichtig ist das dann du, solltest du gekündigt haben natürlich an die Aussage gebunden bist.
Gruß Peter

wenn das ein qualifizierter Zeit-MV ist, endet er und es bedarf keiner Kündigung. Ist er unqualifiziert, war er nie ein Zeitvertrag. Unqualifiziert ist, wenn darin steht, dass er beginnt, endet und sich auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn er nicht gekündigt wird. Qualifiziert ist, wenn darin steht, dass er am xx.xx.xx endet, weil…

Sie sollten fristgerecht kündigen!