Bei Beleidigung im Ausland Anzeige möglich?

Jemand befindet sich auf Urlaubsreise im Ausland,z. Z. in Portugal. Man wird bei einem Aufenthaltsstop in einem Ort von einer deutschen Person mit übelsten Wörtern beschimpft und beleidigt. Der Namen der Person ist unbekannt, aber man kennt z. B. das Kennzeichen des Fahrzeugs der betreffenden Person. Kann man in Deutschland Anzeige gegen diese Person anhand des bekannten Kennzeichens erheben? Geht das? Gilt die deutsche Rechtssprechung auch im Ausland?

Kann man in Deutschland Anzeige gegen diese Person anhand des
bekannten Kennzeichens erheben? Geht das?

Klar kann man jemanden anzeigen.

Gilt die deutsche Rechtssprechung auch im Ausland?

Das Deutsche Recht gilt auch für Deutsche im Ausland, wenn die Tat im jeweiligen Land ebenfalls mit Strafe bedroht ist. Im Falle einer Beleidigung kann man vermuten, dass die auch in Portugal strafbar sein könnte. :wink:

Gruß Andreas