Bei Betriebsrente automatisch krankenversichert

Hallo
weis jemand ob man durch die doppelten Krankenkassenbeiträge auf Betriebsrenten, dadurch auch automatisch krankenversichert ist.
Bin ab März arbeitslos und mein Arbeitslosengeld1 wurde um 6 Monate verschoben und dadurch bin ich nicht krankenversichert, ich bekomme aber ab März auch Betriebsrente wo ja Krankenkassen beitäge abgezogen werden, normalerweise müsste man denken dadurch ist man krankenversichert, oder

Das mit der Verschiebung des ALG 1 verstehe ich zwar nicht wenn man nun arbeitslos wird (ist das eine Sperrzeit ?).
Bitte rufe doch deine Krankenkasse an und frage was Du machen sollst um versichert zu bleiben bzw. ob du über die Betriebsrente versichert wärst.
Ich glaube das nämlich nicht.

MfG
duck313

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Auf Grund einer Abfindungszahlung ruht bei mir das ALG1, Ruhezeit ist keine Sperrzeit, sagte man mir.
Die KK meint ich muss mich doch privat für 193 Euro pro Monat versichern, ist doch ein Unding die ziehen mir doch schon 200Euro Beitrag von der Betriebsrente ab.

Hallo,
dieser Abzug erfolgt nur dann, wenn eine Pflichtversicherung vorliegt. Wenn sich jemand freiwillig versichern muss und erhält Betriebsrente, dann zieht die Zahlstelle (wenn sie das mitgeteilt bekommt) keine Beiträge mehr ab von der Rente. Die Rente ist aber im Rahmen der freiwilligen Versicherung voll beitragspflichtig.
Mein Rat - sofort mit Zahlstelle Kontakt aufnehmen und mit der Krankenkasse natürlich auch damit das entsprechende Meldeverfahren durchgeführt wird.
Gruss
Czauderna

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Danke für den Tipp, das probier ich mal dann.

So, das mit der Betriebsrente wurde bei der KK geklärt.
Der Bearbeiter sagte mir, dass Beiträge aus Betriebsrenten und Direktlebensversicherungen keine versicherungstechnische Leistungen sind, als ich ihn fragte was sie sind, meinte ironischer Weise, man könnte es als Spende ansehen.
Das hat nur den der drecks SPD und den Grünen von 2004 zu verdanken.

Hallo,
ich denke, der Bearbeiter liegt da etwas daneben mit seiner Äußerung.
Die Beiträge fließen in den Gesundheitsfonds und dienen sehr wohl zur Leistungsfinanzierung.
Auswirkung auf Leistung hat die Höhe eines Beitrages oder auch nur die Entrichtung eines Beitrages, nicht, allenfalls die dem Beitrag zugrunde liegenden Einkommen, wie z.B. Krankengeld oder Befreiung von gesetzlichen Zuzahlungen (Belastungsgrenze).
Gruss
Czauderna

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