Bei Bewerbung für eine Ausbildung abgelehnt wegen

Meine Tochter hat sich für eine Ausbildungsstelle als Raumgestalter/in beworben und eine Absage erhalten, worin der Arbeitgeber schrieb sie könnte nicht berücksichtigt werden, da eine männliche Person gesucht würde. In der Stellenanzeige vom Jobcenter stand Ausbildungsstelle als Raumausstatter/in.
Kann ich den Arbeitgeber wegen Diskriminierung verklagen?

Hallo,

ich bin kein Experte auf dem Gebiet der Diskriminierung. Aber ich kann mir keinen plausiblen, rechtlich abgesicherten Grund für diesen Absagegrund vorstellen.

Vielleicht hilft dieser Link:

http://www2.dgb-jugend.de/ausbildung/online-beratung…

Vielleicht hilfreich bei ddee Stellensuche:

http://www.aubi-plus.de/

Gruß

RHW

Ja und dann? Bekommt sie die Stelle trotzdem nicht. Selbst wenn sie die Stelle bekäme, wie soll das Verhältnis zum Arbeitgeber sein, auf einen eingeklagten Ausbildungsplatz?

Guten Abend!

Theoretisch werden Sie den Ausbildungsbetrieb wegen Diskriminierung verklagen können. Grundsätzlich werden Sie einem potenziellen Ausbildungsbetrieb aufgrund einer Absage nicht nachweisen können, dass dieser aufgrund der Geschlechts die Bewerbung ablehnt. Aber wenn dieser in der Absage schon fast darum bittet, wegen einer Diskriminierung verklagt zu werden, sollten Sie eine solche in Erwägung ziehen.

Herzliche Grüße
Wolfgang Steinebrunner

Hallo,

theoretisch ja. Meist kommt es zu einer außergerichtlichen Einigung mit einer Entschädigung von 1-3 Monatsgehälter. Allerdings wird der Raumausstatter dies nicht für sich behalten und ob dann die Chancen auf einen anderen Ausbildungsplatz steigen ist die Frage.
Ist denn der Grund für die Bevorzugung eines männlichen Bewerbers genannt worden?

Liebe Grüße

Ja und dann? Bekommt sie die Stelle trotzdem nicht. Selbst
wenn sie die Stelle bekäme, wie soll das Verhältnis zum
Arbeitgeber sein, auf einen eingeklagten Ausbildungsplatz?

Es geht hier ums Prinzip, natürlich ist der Ausbildungsplatz nun nicht mehr in unserem
Plan.

Es soll nur mal der öffentlichkeit klar gemacht werden, das es noch immer Diskriminierung bei der Auswahl der Bewerber gemacht werden, ob der Betrieb das nun weiterverbreitet, wird sich der Inhaber schon überlegen, es ist ja wohl nicht zu seinen Gunsten, wenn sich sowas rumspricht.

Hallo,
grundsätzlich muss der Arbeitgeber unabhängig vom Geschlecht eine Auswahl durch der zuvor erstellten Bewertungskriterien ( Noten,pers. Eigenschaften etc )treffen. Wen er einen Bewerber/rin mit der Auskunft eine absage erteilt das das Geschlecht nicht stimmt, ist dies mit Sicherheit diskreminierung.
Theoretich könnte man den Arbeitgeber deswegen Anzeigen, aber in der Praxis macht dieses eher keinen Sinn, da er zum einen nachträglich noch weitere Gründe nennen könnte die gegen eine Ansllung sprechen und zum anderen, selbst wen man diesen Ausbildungsplatz einklagen würde ( was schon ansich unwahrscheinlich ist das das Gericht dem zustimmt)wäre die fristlose Entlassung innerhalb der Probezeit sehr wahrscheinlich.
Ich würde es an deiner stelle darauf beruhen lassen,bzw den Arbeitgeber einen freundlichen gruß schreiben das diese Art Auszubildende abzulehen nicht die feine Art ist, und wen dieses sich rumsprechen würde auch nicht förderlich für das positives Image der Firma ist, in der hoffnung das er zumindest bei künftigen Bewerbern diesen Absagetext nicht mehr verwendet.
hoffe ich konnte dir helfen,
gruß Marcel

Wo bitte ist hier eine Diskriminierung? Die Ausschreibung bezieht sich auf „Raumgestalter/in“; Damit sind Chancengleichheit, Gleichberechtigung und Gleichstellung sichergestellt. Verklagen wegen was? :Ungleichbehandlung, Ungleichstellung, ungleiche Rechte, Diskriminator? Kann aber einfach antworten: „Leider konnte ihre Bewerbung nicht berücksichtigt werden.“Begründung: Keine Ahnung!“
All the Best

Hallo,

ja, könnte man. Aber wozu? Die Tochter hat dann noch immer keinen Ausbildungsplatz.
Wenn der Arbeitgeber mit Quoten kommt, z. B. 20 Angestellte, davon 18 Frauen, kann dem keiner was.
Oder er arbeitet mit sehr schweren Möbelstücken, die eine Frau nicht schleppen kann, nutzt Ihnen die Anzeige auch nichts. Das kostet Sie nur Geld.
Das Ganze ist sehr unerfreulich, passiert aber.

Schöne Grüße
Sprenzpeffer

Das Schlimme ist das man heutzutage gegen alles klagen kann. Deswegen sollten man auf jedes Datei achten. Klagen kann man, ob es was bringt für einen. Großes ?

Das ist eindeutig ein Verstoß gegen das AGG (Allgemein Gleichstellungsgesetz). Du kannst ihn verklagen.