Bei Busreise Beistand verweigert

Bei einer Busreise nach Italien habe ich den Bus nicht mehr gefunden. Nach einer
Großveranstaltung in einer Großstadt habe ich mich auf dem Weg zum Bus verlaufen.
Der Reiseveranstalter […] hat weder einen Treffpunkt, noch eine
Wegeskizze oder Stadtplan zur Verfügung gestellt. Als ich umherirrte rief ich mit
genauer Standortbeschreibung den Busfahrer an. Er sagte nur, er kenne die Straße
nicht und kann mich nicht suchen. Nachts irrte ich hilflos und ohne Sprachkenntnisse
in der mir unbekannten Stadt herum um ein Taxi zu finden. Es war Nacht. Nach
2 Stunden half mir endlich ein Passant und zufällig konnte mir jemand ein Taxi
bestellen. Gegen 3.00 Uhr in der Nacht kam ich dann im Hotel an. Ich hatte noch
Glück, dass ich nicht überfallen wurde.
Nach EU-Recht ist ein Reiseveranstalter verpflichtet, Beistand zu leisten, wenn ein
Reisender sich in Schwierigkeiten befindet. Hat jemand ähnliche Erfahrungen auf
einer Reise gemacht? Kann mir jemand raten, welche Rechte ich durchsetzen kann?
Vielen Dank.

MOD Selina: Firmenname editiert

Erstens ist der Busfahrer KEIN Reiseveranstalter. Zweitens: es ist kein EU-Recht, sondern § 651q BGB.

Und wenn ich mir noch § 651k BGB anschaue, auf den in § 651q BGB verwiesen wird, hat das recht wenig mit (etwas salopp ausgedrückt!) „Ich war zu doof, um den Weg zurück zum Bus zu finden.“ zu tun.

Also: hast du nur den Busfahrer kontaktiert, oder hast du den Reiseveranstalter kontaktiert? Wenn nur den Busfahrer, kann ich mir schlecht vorstellen, dass du da irgendwas machen kannst.

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Sorry, aber alles was Du hier schreibst fällt unter ein allgemeines Lebensrisiko/fehlende eigene Vorbereitung und damit bewusst eingegangenes Risiko und ist insoweit einzig und alleine den persönliches und privates Problem. Hier ist nichts eingetreten/vorgefallen für das ein Reiseveranstalter einzustehen hätte.

Du wusstest, dass Du der Sprache im Zielland nicht mächtig bist, Du hast Dir den Standort des Busses nicht gemerkt/nicht selbst nach einem späteren Treffpunkt gefragt. Es ist auch nicht Aufgabe eines Reiseveranstalters seine Gäste mit Stadtplänen auszustatten (wo heute üblicherweise ohnehin die Karten-/Navi-App auf dem Handy vorhanden ist und genutzt wird). Du warst auch nicht hilflos im rechtlichen Sinne. Ein Reiseveranstalter, der Reisen für gesunde volljährige Menschen anbietet, hat diesen gegenüber keine besonderen Betreuungspflichten, wenn diese sich alleine in einer italienischen Stadt bewegen. Wenn ein Gast sich dies nicht zutraut, dann muss er von sich aus darauf verzichten, und im Bus bleiben/sollte er ganz auf solche Reisen verzichten, und sich etwas suchen, bei dem es keine Zeiten ohne direkte persönliche Begleitung gibt. Das dürfte allerdings schwer fallen, da Busreisen typischerweise entsprechende Zeiten zur freien Verfügung vorsehen, die auch vom durchschnittlichen Kunden gewünscht werden und keinesfalls überraschend und unvorhersehbar sind.

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