Wenn jemand für einen Freund eine Datensicherung an einem Computer vornimmt, die Daten dabei verloren gehen und jetzt mit finanziellem Aufwand die Daten wiederbeschafft werden müssen. Wer ist dann dafür haftbar zu machen. Die Firma des Datenträgerherstellers? Oder gar der Freund der es für ihn gemacht hat?
man ist bei Gefälligkeiten nicht schadenersatzpflichtig?
Wenn sich jemand das Auto eines Freundes leiht, um für ihn eine Besorgung zu machen, dann darf man das Auto gegen den Baum fahren und muss nicht für den Schaden aufkommen?
Wenn ich danach google, stoße ich auf etliche Artikel und Urteile, in denen davon die Rede ist, dass man bei Gefälligkeiten nicht grundsätzlich von Schadenersatzpflicht ausgeschlossen ist.
besonders lesenswert finde ich diesen Artikel zum Thema, der deutlich macht, dass die Haftbarkeit des Schadenverursachers ganz vom Einzelfall abhängt (und in einem solchen Einzelfall auch das erwähnte Auto gegen den erwähnten Baum gefahren werden kann, ohne dass der unglückliche Helfer den Schaden ersetzen muss):
eine Besorgung zu machen, dann darf man das Auto gegen den
Baum fahren und muss nicht für den Schaden aufkommen?
Wenn ich danach google, stoße ich auf etliche Artikel und
Urteile, in denen davon die Rede ist, dass man bei
Gefälligkeiten nicht grundsätzlich von Schadenersatzpflicht
ausgeschlossen ist.
bei leichter Fahrlässigkeit aber schon, d.h. wenn man beim Umzug mit der Glasvitrine an einer Türklinke hängenbleibt, beim Rasenmähen das Kabel mäht oder beim Blumengießen den Teppich wässert.
wohl niemand. Denn den Händler wird kein Verschulden haben und
der Freund aus Gefälligkeit nicht schadensersatzpflichtig ist.
Mal ganz abgesehen von der Schadensersatzpflicht gibt es Privathaftpflichtversicherungen, die auch Schäden ersetzen, die durch Gefälligkeitsleitungen entstehen.
Daher mal nachsehen, ob eine Privathaftpflichtversicherung besteht und diese ggf. hier auch für den Schaden eintritt.