Bei der Beantragung von Harz 4 wurde mir mitgeteil

Bei der Beantragung von Harz 4 wurde mir mitgeteilt das ich vermögend bin. Auf Grund meiner Grundstücksgröße ca. 6000 qm. Das GS habe ich damals gekauft für ca 500€ mit einer alten Scheune drauf in der ich mir eine Wohnung zum leben eingebaut habe. Nun das Problem, arbeitslos kann man heut zu tage sehr fix werden. Man darf aber kein Land haben. Im ländlichen Bereich darf der Grundbesitz 800 qm nicht überschreiten alles darüber ist Vermögen. nun zwingt man mich zum verkauf. Ich kann und will nicht. 1. alte bäume verpflanzt man nicht mehr 2. liegt das GS so ungünstig das kauft kein mensch und die ausgebaute scheune was eigentlich durch nachbarn die nebenan ausgebaut haben schon fast ein reihenhaus ist. 3. der neue unbekannte Besitzer dann, wird mich nicht dulden denn ich will ja da wohnen bleiben. Nun will ich das Land drum herum um die Scheune an einen alten freund für den besten preis den er mir machen kann verkaufen (wird wohl 1 € werden) Nur die „Wohnscheune“ will ich behalten, die dann eine Grundfläche unter 800 qm hätte. Was muss ich alles machen um das Grundstück zu splitten und beachten? Ist es ratsam einen Notar zu konsultieren? Benötigt man eine Vermessung und was kostet das? Wer kann mir von euch gute Hinweise geben.

Hallo, leider kann ich Dir hier nicht helfen. Diese Sache ist doch etwas zu komplex. Tut mir leid und viel Glück.

Aus der Ferne und ohne Situationsskizze läßt es sich nicht gut beurteilen. Auf den ersten Blick ergeben sich drei Lösungen: 1. Verkauf des ganzen Flurstücks/Grundstücks mit Gebäude gegen Eintragung eines Wohungsrechts an erster Rangstelle. Vorteil: Keine Vermessung nötig; wenig Formalitäten.
2. Herausmessen der zu veräussernden Fläche wenn die Teilung von der Genehmigungsbehörde genehmigt wird. Also dort nachfragen.
3. Wenn die Genehmigung nicht zu erhalten ist, könnte die Bildung von Wohnungseigentum infrage kommen. Vorteil: Die Wohnung kann selbständig und unabhängig später verkauft werden. Auch Belastung möglich.
Ich empfehle Ihnen (evtl. auch unter Inanspruchnahme der amtlichen Beratungshilfe), mit einem Notar (evtl. auch Anwalt) Ihres Vertrauens den ganzen Sachverhalt unter Vorlage aller Unterlagen zu erörtern, da dies durch die Internet-Beantwortung nicht ersetzt werden kann oder soll. Denn einen Notar benötigen Sie ohnehin. Wenn dieser den Beurkundungsauftrag erhält, sind alle Fragen kostenneutral inbegriffen!

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen geholfen zu haben. Für konkrete Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Bitte dabei den Sachverhalt genau und umfassend darstellen/wiederholen.
Freundliche Grüße
H. Gintemann

Ja, wenn ein Teil des Grundstücks verkauft werden soll, muss es vermessen werden. Hierzu konsultieren Sie einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur. Die Vermessung ist nicht ganz billig, die Kosten hierfür und für den Notarvertrag sollte der Käufer übernehmen. Das ist auch so durchaus üblich.
Eventuell reicht es ja, wenn Sie der Harz4-Behörde nachweisen, dass Sie bereit sind, einen Teil des Grundstücks zum Verkehrswert zu verkaufen, d.h. einen Makler beauftragen. Wenn sich dann aufgrund der schlechten Lage kein Käufer findet, dürfte das Ihnen nicht angelastet werden.