Hallo:smile:
Also folgende Konstellation ist gegeben:
Mädchen, 18 Jahre zieht von zu Hause aus und bekommt einen Brief von der GEZ. Sie meldet sich Ordnungsgemäß an. Nach ca. einem Jahr beginnt sie eine Berufsausbildung und erhält auch BAB. Sie lässt sich von der GEZ befreien. Februar letzten Jahres zieht sie in einen anderen Ort, meldet dies jedoch nicht gesondert bei der GEZ. Der BAB Folgeantrag im Januar diesen Jahres wurde nun nicht mehr genehmigt, somit gilt auch die Befreiung für GEZ nicht mehr(Brief mit Befreiungsantrag an die neue Adresse versandt, ausgefüllt unter Vorbehalt, mit dem Denken auch weiterhin BAB zu erhalten, dann der negative BAB Bescheid) Wie teilt sie GEZ mit das BAB nicht gewährt wurde?
Sind die Geräte die in der alten Wohnung gemeldet waren immer noch gemeldet? Oder müsste sie sich komplett neu melden? Was ist wenn sie GEZ nicht weiter informiert und auch nicht wie verlangt GEZ provisorisch bis zur Genehmigung zahlt?
Kann Sie herausfinden ob und wenn ja welche Geräte noch auf ihren Namen bei der GEZ gemeldet sind?
LG findeldings
Guten Abend findeldings,
vorab muss ich erstmal das los werden:
ich hasse es, wenn Anfragen mit (gesetzt den Fall) „…folgende Konstellation ist gegeben:“ anfangen.
So, dann zu deiner Fallkonstellation:
Angemeldet ist angemeldet und wenn keine wirksame Abmeldung erfolgt ist, verfügt die abGEZockt natürlich noch über alle Daten der angemeldeten Geräte, egal, wann die in der Vergangenheit erfolgt ist.
Das gilt auch in den Fällen, in denen eine Befreiung beantragt und bewilligt worden ist.
Wenn diese abgelaufen ist, tritt automatisch die Gebührenpflicht wieder ein und zwar für die seinerzeit angemeldeten Geräte. Daran ändert für die von der abGEZockt auch kein Umzug etwas.
Selbst wenn ein Umzug nicht ausdrücklich b ei der abGEZockt gemeldet wird, erfahren die ohnehin prompt und pünktlich von einer solchen Ummeldung - sofern diese beim zuständigen MEldeamt erfolgt ist. Die Meldebehörde selbst teilt der abGEZockt nämlich die neue Anschrift - ohne besondere Anforderung - mit!
Wenn, wie im genannten Fall, die abGEZockt die neuen Antrgasunterlagen hinsichtlich der BAB-Befreiung - nun an die neue Anschrift - zugesendet wurden, begründet sich für die abGEZockt automatisch eine „Gebührenpflicht“, wenn kein wirksamer, neuer bzw. Fortsetzungsantrag für BAB-basierende Befreiung gestellt wird.
Die abGEZockt nimmt dann natürlich die zugrunde liegenden ehemaligen Anmeldedaten für die Berechnung und erteilt demgeäss den nunmehrigen Gebührenbescheid.
Wenn nun weder der Folgebefreiungsantrag bei der abGEZockt gestellt wird bzw. eingeht und auch keine, wie verlangte, vorläufige Zahlung bis zur Ertreilung der neuerlichen Gebührenbefreiung (die ja mangels Genehmigung weiterer BAB nicht erfolgen wird) ghet die abGEZockt zur Routine über, d.h. also: Zahlungserinnerung, Mahnungen etc. Ggf schickt die abGEZockt auch den eigenen, gewerblichen Schnüffler vorbei, der Druck machen und sich nasch vorhandenen Geräten umsehen soll (wenn er denn in die Wohnung gelassen wird).
Grundsätzlich besteht natürlich ein Anspruch gegen die abGEZockt dasrauf, zu erfahren, welche Geräte diese für die folgende Gebührenforderung zu Grunde gelegt hat.
Anderseits hat die abGEZockt überhaupt kein Interesse daran, den potentiell Zahlungspflichtigen über die irgend wann eimal von diesem angemeldeten Geräte zu informieren, denn dies kännte ja dazu führen, dass die Anzahl dere seinerzeit angemeldeten Geräte nicht mehr mit den tatsächlich vorhandneen Geräten übereinstimmt und somit möglicherweise sogar weniger Gebühren gefordert werden könnten. Da ist es doch besser, den Anfragenden im Ungewissen zu belassen - zum eigenen Vorteil der abGEZockt.
Und abschliessend noch ein hilfreicher und informativer Lesetipp:
" Blockwart-TV" von Bernd Hoecker auf www.gez-abschaffen.de kostenlos (in der gerippten Version) herunter laden und lesen.
Ein Lesebuch, das einfach ein Muss für jeden ist, der sich für die Machenschaften der Zuhälter der Öffentlich-Rechtlichen interessiert.
In diesem Sinne wünsche ich noch einen angenehmen Abend (und viel Muße zum Lesen),
mit freundlichem Gruss
Pierre Mensah