Moin!
Mal angenommen, jemand arbeitet als gelernte Fachkraft in Teilzeit (27,5 Std.) in einem sozialen Beruf (öffentlicher Dienst),
darf derjenige für 400,-€ bei einem Konkurenzunternehmen arbeiten?
Bedarf es einer Erlaubnis vom Chef/PDL?
Gruß
Garding
Hallo
(öffentlicher Dienst),
dann sollte ein Arbeitsvertrag (ggf auch im Tarifvertrag) vorhanden sein, in dem diese Punkte geregelt sind. Zumindest kenne ich das vom öffentlichen Dienst so, dass jegliche andere Tätigkeit gegen Entgeld genehmigungspflichtig ist (öffentlicher Dienst Bund) - also z.b. auch die Arbeit als Gemeinderat!
Grüße
Hallo
Hallo,
dass jegliche andere
Tätigkeit gegen Entgeld genehmigungspflichtig ist
(öffentlicher Dienst Bund) - also z.b. auch die Arbeit als
Gemeinderat!
Das ist aber wohl nicht dein Ernst. Gemeinderat ist ein Ehrenamt und keine Tätigkeit gegen Entgelt im arbeitsrechtlichen Sinne. Es gibt lediglich für den Aufwand eine Entschädigung
Grüße
Kopfschüttelnd
Wolfgang
P.S.: in Bezug auf die Ursprungsfrage sollte eigentlich klar sein, daß eine Tätigkeit für ein Konkurrenzunternehmen hochproblematisch ist - da reicht schon der gesunde Menschenverstand.
Allerdings sind pauschale vollständige Nebentätigkeitsverbote idR nicht rechtmäßig.
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Hallo,
P.S.: in Bezug auf die Ursprungsfrage sollte eigentlich klar
sein, daß eine Tätigkeit für ein Konkurrenzunternehmen
hochproblematisch ist - da reicht schon der gesunde
Menschenverstand.
Da sagt das BAG in einem Fall aber anders.
Dabei ging es um eine Post-Zustellerin, die bei einem anderen Zustellunternehmen pauschal gearbeitet hat.
Das durfte sie.
VG René
Hallo,
P.S.: in Bezug auf die Ursprungsfrage sollte eigentlich klar
sein, daß eine Tätigkeit für ein Konkurrenzunternehmen
hochproblematisch ist - da reicht schon der gesunde
Menschenverstand.
Da sagt das BAG in einem Fall aber anders.
Hallo,
das BAG sagt das überhaupt nicht anders.
Es geht sehr wohl auch in dem BAG-Urteil darum, daß ein AN besonders starke Gründe für eine parallele Beschäftigung bei einem Konkurrenzunternehmen braucht. Ich habe ja auch nicht geschrieben, daß es unmöglich ist, sondern nur „hochproblematisch“
Dabei ging es um eine Post-Zustellerin, die bei einem anderen
Zustellunternehmen pauschal gearbeitet hat.
Das durfte sie.
Klar, weil AG 1 keinen Arbeitsplatz mit existenzsicherndem Verdienst bot, durfte die AN auch bei einem Konkurrenten anheuern.
VG René
&Tschüß
Wolfgang