… den Tanks gepumpt. Nach dem zurückpumpen nach erfolgter Reinigung stellte ich fest, dass es jetzt ca. 200 ltr weniger waren als vor der Tankreinigung. Diese 200 ltr. wurden bei der Heizkostenabrechnung nicht berücksichtigt, so dass ich praktisch 200 Liter Heizöl zuviel zu bezahlen habe? Ist das so rechtens, oder kann ich in diesem Fall Einspruch einlegen? mit freundlichen Grüßen
Hallo,
das ist eine sehr gute Frage, ich weiß es auch nicht!! Aber das werde ich am Montag sofort klären, denn das interessiert mich auch (die Frage kommt im Alltag nicht oft vor, genauer: mir hat sie in über 20 Jahren in der Branche noch niemand gestellt - man lernt eben nie aus).
Viele Grüße
Susanne
Selbstverständlich. Aber die 200 Liter müssten anderweitig in die Abrechnung mit hineingenommen werden, da das Öl ja durch die Verschmutzung nicht mehr verwendbar war. Die Tankreinigung müssen Sie ja auch bezahlen, also müsste eine zusätzliche Position in die Abrechnung, die die 200 Liter verschmutztes Öl beinhaltet.
Ja, Einspruch einlegen. Wenn Tankinhalt beim Abpumpen und beim wiederbefüllen gemessen wurde, muss das auch erkennbar sein.