Bei drohender Privatinsolvenz heiraten oder nicht

Hallo, meine Tochter lebt mit ihrem Freund und deren gemeinsamer Tochter zusammen . Im Moment hat nur er ein Einkommen da meine Tochter noch für die Kleine da sein muss . Ihr Freund hat leider vorher finanziell viel Mist angestellt , das er nun den Offenbarungseid geleistet hat . Nun läuft alles auf eine private Insolvenz seinerseits aus . Nun hat er aber meiner Tochter einen Antrag gemacht . Uns ist leider nicht sehr wohl bei der Sache , kann es für unsere Tochter und unserer Enkelin von Nachteil sein oder ist es eventuell ein Vorteil in der Insolvenz . Wir haben Angst das unsere Tochter dort in etwas hineingezogen wird wofür sie eigentlich nichts kann .

Guten Tag,
vom Grundsatz her hat ihre Tochter und auch ihre Enkelin nichts zu befürchten. Es gibt keine automatische Haftung des Ehegatten für Schulden des anderen Ehgegatten, schon garnicht für Schulden aus der Vergangenheit. Solange ihre Tochter keine Kreditverträge oder anderes unterschrieben hat, besteht kein Grund zur Sorge. bei einer Privatinsolvenz wird beim Freund ihrer Tochter auch auf die Unterhaltsverpflichtung gegenüber der Frau und dem Kind Rücksicht genommen und das pfändbare Einkommen entsprechend berechnet. Sollte ihre Tochter dann später wieder über eigenes Einkommen verfügen, so würde sie aus der Berechnung ihres Freundes/Mannes dann wieder herausfallen. Wichtiger Tipp an ihre Tochter ist es, dass keine neuen Schulden gemacht werden dürfen und auch sie für ihren Freund/Mann keine Verträge unterschreiben soll. Eine Privatinsolvenz muss ein Schlußstrich sein. Es muss eben von dem Geld/Einkommen gelebt werden, dass verdient wird. Ich hoffe Ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen zu haben.

Hallo Roland,

ich gehe davon aus, dass es sich bei den Schulden um die Sculden Ihres zukünftigen S-Sohnes (alleine) handelt. Somit hat Ihre Tochter auch keinerlei Verpflichtungen aus diesen Schulden.
Als Einkommen wird jetzt und nach der Heirat nur das Einkommen des S-Sohnes zur Ermittlung des pfändbaren Betrages herangezogen.
Bei einem Alleinstehenden beträgt die Pfändungsfreigrenze z.Zt. 1.030€, nach der Heirat immerhin 1.630€. Bis zu diesen Verträgen kann also bei Ihrem künftigen S-Sohn nichts gepfändet werden.
Sollten SIE in Zukunft in der Lage sein die "junge Familie zu unterstützen (sei es Bargeld, Sparguthaben, Immobilie usw. bitte darauf achten, dass alles nur auf Ihre Tochter /Enkelin laufen darf.

Gruss
Knauffi

Hallo,

aufrund Ortsabwesenheit komme ich leider erst heute dazu zu antworten.

Ich kann Sie aber voll und ganz beruhigen. „Sippenhaft“ gibt es in Deutschland nicht und ihr künftiger „Schwiegersohn“ ist ausschließlich für seine Schulden zuständig und haftbar. Der Insolvenzverwalter wird darüber hinaus Freibeträge für seine Frau und sein Kind einräumen müssen.

LG

Hallo,
da Ihre Tochter nicht berufstätig ist, kann es momentan nur zum Vorteil sein. Bei einer Insolvenz Ihres zukünftigen Schwiegersohnes würde sich bei einer Heirat der Selbsterhalt erhöhen bzw. das Familieneinkommen. Was nicht pfändbar ist.

Hallo vielen Dank für die Antwort , das würde also bedeuten , wenn die drei nur so zusammen leben ohne das meine Tochter arbeitet hätten sie weniger Familieneinkommen , als wenn sie verheiratet wären ? Oder gilt sowiso die Bedarfsgemeinschaft , so das auch da der Freibetragdann höher liegt ?
MfG Ullrich

Haallo , vielen Dank , das bedeutet also , das die beiden nicht unbedingt heiraten müssen , damit ein höherer Selbstbehalt zugrunde gelegt wird ?

MfG Ullrich

Hallo , vielen Dank für Ihre schnelle Antwort , das bedeutet also , das die beiden nicht unbedingt heiraten müssen , damit der Selbstbehalt beim Einkommen des Freundes höher ist ? Gilt hier auch die Bedarfsgemeinschaft , also gleichgestell wie bei einer Ehe ?
MfG Ullrich

Hallo Knauffi , bedeutet das also das es besser wäre zu heiraten um die 1630 € Pfändungsfreigrenze zu bekommen , oder bekommen sie diese auch so , da sie ja in einem Haushalt mit Ihrer Tochter leben .
MfG Ullrich

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Ein höherer Selbstbehalt wird einer zu unterhaltenden Person gezählt, die kein eigenes Einkommen Hat.

LG

Haallo , vielen Dank , das bedeutet also , das die beiden nicht unbedingt heiraten müssen , damit ein höherer Selbstbehalt zugrunde gelegt wird ?

MfG Ullrich

Hallo Roland,
Richtig-
die beiden müssen sich im klaren darüber sein, dass dann alle neuen Verträge in Zukunft (Handy, Leaing, Kredite usw.). auf den Namen Ihrer Toochter laufen müssen, sofern diese ein eigenes Einkommen in entsprechender Höhe bezieht. Aber der Opa iss ja auch noch da; oder:wink:)))

Gruss
Knauffi

Guten Tag Herr Ullrich,

von einer Gleichstellung würde ich hier nicht unbedingt sprechen, denn bei nichtverheirateten besteht die Unterhaltspflicht nur für die ersten 3 Lebensjahre des minderjährigen Kindes, dann nicht mehr. Bei Ehegatten sieht das etwas anders aus, da gibt es den Familienunterhalt.

MfG Fasolt

Die Privatinsolvenz ist eine Ein-Personen-Veranstaltung.
Grundsätzlich ist also Ihre Tochter nicht davon
„betroffen“.
Es ist aber ratsam, auch in der Ehe getrennte Konten (keine gemeinschaftlichen)zu führen. Beim gemeinsamen Haushalt ist es sowieso (egal ob verheiratet oder nicht) notwendig, das Vermögen in der Wohnung aufzuteilen und den einzelnen zuzuordnen. Am besten macht man eine Inventur, in dem Wertgegenstände jeder Person zugeordnet werden. Beim Auto rate ich immer, es möglichst vor der Ehe auf die zukünftige Frau umzuschreiben, damit das Vermögen erhalten bleibt
(beachten: Kaufvertrag mit Zahlung, am besten in bar)
Ihre Tochter wird aber dann auch in Zukunft insofern „mithaften“, wenn es um Kreditrahmen oder Kriditkarte geht. Hier unterscheiden viele Banken nicht. Hat Ihre Tochter ein Kredit aufgenommen oder eine Kreditkarte, ist es ratsam, den eigenen Namen zu behalten. So wird die Bank dies erfahren. Außerdem ist es ratsam, getrennte Geldinstitute die Konten führen zu lassen.

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Vielen Dank , Sie haben mir sehr geholfen mit Ihrer Antwort ,MfG Ullrich