Hallo,
wer-weiss-was ist ein forum, in dem Experten Fragen
beantworten.
…na dann streich mal bitte 50 % der hier gegebenen Antworten! Ich persönlich habe mich nicht als Experte für Insolvenzen registriert, das würde mir nicht einfallen. In einem Forum sieht das etwas aus, da kann man eben wegen der Öffentlichkeit auch Vermutungen äußern…wenn sie, wie bei mir als solche ersichtlich sind (m.E. heißt nämlich meines Erachtens und nicht, im Insolvenzrecht definitiv festgelegt)
Du erwähnst in deinem Artikel, Lohn- und
Gehaltszahlungen würden im Insolvenzverfahren vorrangig
behandelt.
Richtig ist, dass für die offenen Forderungen aus den letzten
3 Monaten vor Eintritt des Insolvenzereignisses Insolvenzgeld
beansprucht werden kann. Das wird über das zuständige
Arbeitsamt abgewickelt und hieß früher Konkursausfallgeld.
Ich hatte an die Ansprüche der Rentenversicherer und der Sozialversicherer gedacht. Und holt sich das Arbeitsamt die Gelder nicht wieder, wenn die Konkursmasse noch was hergibt?
Außerdem hatte Patrick ja nicht aus der Rolle eines Angestellten gefragt, ob er Geld zu erwarten hat. Also habe ich ihm auch hier keine falschen Hoffnungen machen können. Wenn es nicht so ist, um so besser, dann bleibt u.U. auch für ihn mehr übrig.
Was gedachtest du denn auszusagen bezüglich der Fristen und
der Dauer des Verfahrens?
Das Patrick nicht erwarten kann, mit Ausfüllen der Formulare schnell an sein Geld zu kommen, schon gar nicht an das volle. Die Kernaussage war, daß so ein Verfahren aufwendig ist und das auch sachlich begründbar ist.
Es gibt Insolvenzverfahren, die in wenigen Wochen und Monaten
erledigt werden. Andere können in der Tat Jahre dauern.
Prognosen kann man hierzu nicht abgeben, insbesondere nicht,
wenn die Einzelheiten eines Falles nicht bekannt sind und
nicht einmal erkennbar ist, ob es sich um ein
Regelinsolvenzverfahren oder ein Verbraucherinsolvenzverfahren
handelt.
Sehr richtig…Fakt ist aber, daß für eine Privatperson selbst Wochen eine lange Zeit können, wenn es um viel Geld geht.
Ich wollte dir mit meiner Kritik nicht auf die Füsse treten.
Aber es ist in diesem Forum ratsam, nur dann etwas zu sagen,
wenn man etwas zu sagen hat (wenn man etwas weiss, also:
wer-weiss-was?).
Man kann auch mit Kanonen auf Spatzen schießen, Deine Kritik mag in der Sache nicht falsch sein, war aber in der Form (Vorwurf vorgetäuschter Rechtsberatung!!) einfach überzogen.
Gruß Maid