Bei E-bay gekauft.... Händler pleite ?

Hallo

ich hab bei E-bay ein Notebook gekauft nachdem ich das geld überwiesen hatte ist kurz danach der Händler pleite gegangen. Nun hat der Händler insolvens beantragt. Ich erhielt auch die Formulare die ich hingeschickt habe erhalte immer noch kein geld zurück wie gehte es eigentlich ? Habe ich Rechts anspruch darauf ? Kann ich e-bay verklagen ?

Bitte helfen Sie mir es ist eine große Summe !
Danke im Vorraus

Patrick

Erstmal eine Tüte Mitleid

Ebay stellt nur die Plattform zur Verfügung, den Kaufvertrag hastdu mit dem Händler geschlossen. Wenn dort was zu holen ist, wird der Kuchen wahrscheinlich Anteilsmässig verteilt.

Was du allerdings sicher bekommst sind die 200(300) € der E-Bay versicherung.

Zitat:smiley:er eBay Käuferschutz ist eine Kulanzleistung, die eBay seinen Mitgliedern kostenlos anbietet. Unter bestimmten Bedingungen zahlt eBay einen Ausgleich für vom Käufer erworbene Artikel bis zu einem Wert von je 200,00 Euro (300,00 Euro, wenn der Käufer im Besitz der eBay Visa Card ist) abzüglich einer Selbstbeteiligung von 25,00 Euro. Auf diesen Ausgleich gibt es keinen Rechtsanspruch.

mfg

F.

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Nun hat der Händler insolvens beantragt. Ich erhielt auch die
Formulare die ich hingeschickt habe erhalte immer noch kein
geld zurück wie gehte es eigentlich ? Habe ich Rechts anspruch
darauf ?

Hallo Patrick,

Auf jeden Fall kann es sehr lange dauern, bis Du etwas bekommst, in der Regel werden bei beantragter Insolvenz durch einen Anwalt erst mal sämtliche Forderungen erfaßt und gegen die ebenfalls erst zu ermittelnden vorhandenen Werte gestellt. Das dauert, es müssen da auch Fristen eingehalten werden, damit sich Gläubiger melden können. Dann werden m.E. Wertigkeiten festgelegt, nach denen eventuell noch vorhandene Gelder zu verteilen sind, ich glaube Gehaltszahlungen und Sozialabgaben werden zuerst bedient. Es kann auch versucht werden, Investoren zu finden, die Schulden übernehmen und das Unternehmen weiterführen. ISt sowas nicht möglich wird zu Geld gemacht was eben geht und was übrig bleibt wird über einen Schlüssel an alle Gläubiger verteilt.
(zugegebe, ist bestimmt eine etwas laienhafte Darstellung eines Insovenzverfahrens )
Solche Verfahren können sich auch bei kleinen Firmen durchaus zwei Jahre hinziehen.

Egal wie das alles ausgehen wird, Du mußt damit rechnen, allenfalls einen Teil Deiner eingezahlten Summe erstattet zu bekommen.

Kann ich e-bay verklagen ?

Nein, das wurde in der bereits vor meiner geposteten Antwort schon beschrieben.

Bitte helfen Sie mir es ist eine große Summe !

Das ist wirklich bitter, ich wünsche Dir trotzdem, daß Du einigermaßen heil aus der Sache rauskommst, am besten Du kaufst zukünftig nur noch gegen Nachnahme oder auf Rechnung und machst nie größere Anzahlungen.

Gruß Maid :wink:

War aus dem Angebot bei eBay ersichtlich, dass es sich dabei um einen Händler handelt? Wenn nicht, würde ich sagen, dass dein „Fall“ nichts mit der Insolvenz seines Geschäfts zu tun hat und du deine Forderungen bei im Privat eintreiben kannst!!!

Gruß
Falke

Hallo,

ein guter Tipp ist, solch teure Kaufaktionen grundsätzlich über den Treuhandservice von ebay abzuwickeln. Dann kann das Geld nicht auf diese Art verloren gehen.
In deiner Sache hast du ja nun mit den Formularen deine Forderung zur Insolvenztabelle angemeldet.
Hast du auch angegeben, wie der Geldzuwachs bei dem insolventen Unternehmer entstanden ist?
Nach § 55 InsO handelt es sich möglicherweise um eine ungerechtfertigte Bereicherung des Schuldners, bzw. der Insolvenzmasse. Damit wäre deine Forderung eine sog. Masseverbindlichkeit, die vorrangig, also vor der Befriedigung der übrigen Gläubiger auszugleichen ist.
Wenn du das noch nicht angegeben hast, dann melde dich bei dem Insolvenzverwalter und weise ihn darauf hin.
Gegen ebay vorzugehen ist der falsche Ansatz. Ebay hat, das wurde ja schon richtig gesagt, mit dem Kauf an und für sich nichts zu tun.
Es bleibt also nur der Weg über das Insolvenzverfahren. Du kannst zudem prüfen, ob nicht auch eine Anzeige wegen Betruges gegen den Schuldner sinnvoll ist. Denn möglicherweise hat sich der Händler durch sein Verhalten strafbar gemacht.

Gruß,
Francesco

Hallo,

ich möchte dir ja nicht zu nahe treten. Aber deine Angaben zum Insolvenzverfahren sind teilweise schlichtweg falsch. Du schreibst deinen Artikel, als wenn du ein Experte wärest. Mit Informationen, die wie eine Rechtsberatung wirken, sollte man sehr gewissenhaft umgehen. Nicht umsonst ist die Rechtsberatung für Laien gesetzlich untersagt. Man sollte sich vor Augen führen, welchen Schade´n man damit anrichten kann.

Gruß,
Francesco

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Hallo,

ich möchte dir ja nicht zu nahe treten. Aber deine Angaben zum
Insolvenzverfahren sind teilweise schlichtweg falsch. Du
schreibst deinen Artikel, als wenn du ein Experte wärest.

Das ist definitiv falsch, denn ich habe für jeden deutlich erkennbar folgendes geschrieben:

„(zugegebe, ist bestimmt eine etwas laienhafte Darstellung eines Insovenzverfahrens )“
Da ist ein Originalzitat aus meinem Posting!

Informationen, die wie eine Rechtsberatung wirken, sollte man
sehr gewissenhaft umgehen.

Ganz sicher, ich habe aber keine Rechtsberatung gegeben…wenn doch, dann sag mir bitte, an welcher Stelle.

Nicht umsonst ist die
Rechtsberatung für Laien gesetzlich untersagt. Man sollte sich
vor Augen führen, welchen Schade´n man damit anrichten kann.

Nun denn, wo könnte jemand, der mein Posting gelesen hat Schaden nehmen? Eine Rechtsberatung darf, wenn ich mich nicht irre, sowieso niemand hier an dieser Stelle vornehmen.

Im übrigen steht es Dir frei, jeden von mir falsch dargestellten Punkt zu berichtigen, ich dachte dafür das ist das Forum da!

Gruß Maid

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Hallo,

wer-weiss-was ist ein forum, in dem Experten Fragen beantworten. Du erwähnst in deinem Artikel, Lohn- und Gehaltszahlungen würden im Insolvenzverfahren vorrangig behandelt.
Richtig ist, dass für die offenen Forderungen aus den letzten 3 Monaten vor Eintritt des Insolvenzereignisses Insolvenzgeld beansprucht werden kann. Das wird über das zuständige Arbeitsamt abgewickelt und hieß früher Konkursausfallgeld.
Alle weiter gehenden Ansprüche aus Lohn- und Gehaltszahlungen müssen zur Insolvenztabelle angemeldet werden und werden dort genauso behandelt wie die übrigen Forderungen.
Was gedachtest du denn auszusagen bezüglich der Fristen und der Dauer des Verfahrens?
Es gibt Insolvenzverfahren, die in wenigen Wochen und Monaten erledigt werden. Andere können in der Tat Jahre dauern. Prognosen kann man hierzu nicht abgeben, insbesondere nicht, wenn die Einzelheiten eines Falles nicht bekannt sind und nicht einmal erkennbar ist, ob es sich um ein Regelinsolvenzverfahren oder ein Verbraucherinsolvenzverfahren handelt.

Ich wollte dir mit meiner Kritik nicht auf die Füsse treten. Aber es ist in diesem Forum ratsam, nur dann etwas zu sagen, wenn man etwas zu sagen hat (wenn man etwas weiss, also: wer-weiss-was?).

Gruß,
Francesco

Hallo,

wer-weiss-was ist ein forum, in dem Experten Fragen
beantworten.

…na dann streich mal bitte 50 % der hier gegebenen Antworten! Ich persönlich habe mich nicht als Experte für Insolvenzen registriert, das würde mir nicht einfallen. In einem Forum sieht das etwas aus, da kann man eben wegen der Öffentlichkeit auch Vermutungen äußern…wenn sie, wie bei mir als solche ersichtlich sind (m.E. heißt nämlich meines Erachtens und nicht, im Insolvenzrecht definitiv festgelegt)

Du erwähnst in deinem Artikel, Lohn- und

Gehaltszahlungen würden im Insolvenzverfahren vorrangig
behandelt.
Richtig ist, dass für die offenen Forderungen aus den letzten
3 Monaten vor Eintritt des Insolvenzereignisses Insolvenzgeld
beansprucht werden kann. Das wird über das zuständige
Arbeitsamt abgewickelt und hieß früher Konkursausfallgeld.

Ich hatte an die Ansprüche der Rentenversicherer und der Sozialversicherer gedacht. Und holt sich das Arbeitsamt die Gelder nicht wieder, wenn die Konkursmasse noch was hergibt?

Außerdem hatte Patrick ja nicht aus der Rolle eines Angestellten gefragt, ob er Geld zu erwarten hat. Also habe ich ihm auch hier keine falschen Hoffnungen machen können. Wenn es nicht so ist, um so besser, dann bleibt u.U. auch für ihn mehr übrig.

Was gedachtest du denn auszusagen bezüglich der Fristen und
der Dauer des Verfahrens?

Das Patrick nicht erwarten kann, mit Ausfüllen der Formulare schnell an sein Geld zu kommen, schon gar nicht an das volle. Die Kernaussage war, daß so ein Verfahren aufwendig ist und das auch sachlich begründbar ist.

Es gibt Insolvenzverfahren, die in wenigen Wochen und Monaten
erledigt werden. Andere können in der Tat Jahre dauern.
Prognosen kann man hierzu nicht abgeben, insbesondere nicht,
wenn die Einzelheiten eines Falles nicht bekannt sind und
nicht einmal erkennbar ist, ob es sich um ein
Regelinsolvenzverfahren oder ein Verbraucherinsolvenzverfahren
handelt.

Sehr richtig…Fakt ist aber, daß für eine Privatperson selbst Wochen eine lange Zeit können, wenn es um viel Geld geht.

Ich wollte dir mit meiner Kritik nicht auf die Füsse treten.
Aber es ist in diesem Forum ratsam, nur dann etwas zu sagen,
wenn man etwas zu sagen hat (wenn man etwas weiss, also:
wer-weiss-was?).

Man kann auch mit Kanonen auf Spatzen schießen, Deine Kritik mag in der Sache nicht falsch sein, war aber in der Form (Vorwurf vorgetäuschter Rechtsberatung!!) einfach überzogen.

Gruß Maid

Hallo,
aus der PCBusiness 12/2002:

„… Käufer, die Waren über das Internet-Auktionshaus eBay von Händlern ersteigern, können diese Verträge innerhalb der ersten 2 Wochen (bei vorhandener Widerrufsbelehrung, sonst länger) genauso widerrufen, als wenn der Vertrag im Onlineshop geschlossen worden wäre …“

Damit wirst Du zwar nicht schneller an Dein Geld kommen, aber ich denke, die Ausgangslage ist vielleicht etwas besser …

Andreas

Danke an alle die geholfen haben
wenn ihr noch was wisst so lässt mich es wissen

Danke nochmals an alle !

Patrick

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