Bei Ebay Artikel falsch eingestellt..nun Ärger

Hallo,
folgendes Ärgernis. Ich habe letzte Woche einen Artikel eingestellt. Beim Einstellen ist mir leider nicht aufgefallen das ich den Artikel mit 1 € Sofort kaufen eingestellt habe. Dies ist mir ca. 4 min. nach erhalt der Bestätigungs mail von ebay aufgefallen und wollte den Artikel sofort beenden. Nur in der zeit hat jemand den Artikel gekauft und will den auch haben. Ich habe 100 % bewertungen und mir ist sowas noch nie passiert. Habe mich tausend mal entschuldigt und die sache dem Käufe erklärt der ist aber stur und hat einfach das Geld überwiesen.Und droht mir nun. Bei den Artikel handelt es sich um eine Aigner Handtasche und die ist mehr als 1€ wert. Was soll ich nun tun?? Ich kenn die rechtlinien aber gibt es bei sowas nicht eine lücke um aus der sache raus zukommen??? Über Antworten würde ich mich freuen und sage schon mal DANKE…

Hallo,

ich gebe zu, dass ich es nicht weiß. Aber ich habe mich mal etwas im netz umgeschaut und habe dort einiges gefunden.

http://www.jurpc.de/rechtspr/20060092.htm

http://www.ra-kotz.de/internetauktion22.htm

http://testberichte.ebay.de/Irrtumsanfechtung-bei-So…

Vielleicht hilft Dir das etwas und Du kannst da noch was drehen.
Persönlich glaube ich, dass es schwierig wird.

Ich drücke Dir die Daumen.

Lieben Gruß
Stefanie Griebel

Hallo,

evtl. ist eine Anfechtung des Kaufvertrags wegen Irrtums möglich. Evtl. muss dann aber vom Verkäufer Schadensersatz gezahlt werden.

http://pages.ebay.de/rechtsportal/gewerbliche_vk_7.html
Ich habe mich beim Einstellen eines Artikels geirrt bzw. vertippt. Was kann ich tun?

http://dejure.org/gesetze/BGB/119.html
§ 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums
http://dejure.org/gesetze/BGB/121.html
§ 121 Anfechtungsfrist
http://dejure.org/gesetze/BGB/122.html
§ 122 Schadensersatzpflicht des Anfechtenden

Und einige Gerichtsurteile
http://www.finanztip.de/recht/online/ebay-auktion-so…

http://www.rechtsanwalt-gerstel.de/index.php?option=…

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Irrtum-bei-Pr…

Stephanie

Hallo darkheart,

sorry, aber da kann ich dir leider auch nicht viel helfen. So was hatte ich auch noch nie. Völlig unverbindlich wuerde ich meinen, dass rein rechtlich die Sache zugunsten des Käufers entschieden ist. Wenn du Zeit und Nerven hast, kannst du es natuerlich auch aussitzen und den Käufer klagen lassen, dann ist dir allerdings eine Rote gewiss. Ich persönlich wuerde mir das nicht antun und es als Lehrgeld abhaken. Sollte die Tasche noch neu bzw. neuwertig sein, könntest du versuchen, auf ein offensichtliches Versehen zu plädieren. Ich wuerde dann aber auf jeden Fall einen Anwalt fragen.
Viel Erfolg und viele Grße
pluetimaus

Hallo,
vielen dank. Mir ist sowas noch nie passiert. Habe nun auch noch mal eine Irrtums mail gesendet. Falls der Käufer doch für 8€ zu Gericht gehen will.
Danke

Hallo,
leider ist mir nicht bekannt das man da wieder rauskommt. Ist mir auch schon mal passiert. Wenn du einfach nicht lieferst kann es sein das der Käufer den Artikel bzw Schadenersatz einklagt.
Wenn du was anderes hörst lass es mich wissen.
Gruß Frank

Hallo,

Ich habe solchen Fall bisher noch nicht gehabt.Ich weiss aber, das einige Gerichte Käufern recht gegeben haben.Man könnte auf der Ebayseite oben in der Leiste auf der Seite ebay kontaktieren eingeben, und versuchen weiter zu kommen.Dem Käufer anbieten einen Tausch der Tasche gegen ca 50 Euro. Wenn er kein Sammler ist , geht er vielleicht darauf ein.So ist es für Sie ein kleiner Gewinn.In den Foren bei Ebay könnten Sie auch mal schauen.Rufen Sie auch Aktenzeichen:8 U 93/05 auf. Viel Glück Ronny

Hallo Darkheart,

Vielen Dank für Ihre Anfrage. Bedauerlicherweise geht diese in Richtung Rechtsberatung, sodass ich hier nur unverbindlich antworten darf.

Nach ebay-Regularien ist ein Rückzug so nicht möglich, allerdings gibt es da eine rechtliche Ausnahme, nämlich BGB § 119, Anfechtbarkeit wegen Irrtums.
Dort steht:
"(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.

(2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden."

Inwiefern das für Sie zutrifft, kann nur Ihr Anwalt beauskunften.
Des Weiteren hat ebay ein Rechtsportal. Loggen Sie sich dort ein, gehen dann bei Hilfe auf Rechtsportal. Dort können Sie weitere Informationen diesbezüglich erhalten.

Ich wünsche Ihnen einen glimpflichen Ausgang dieses Konfliktes.

Bis denne
gitarrejoern

Leider nicht viel zu machen, wie immer einen freundlichen kulanten Weg suchen und sich gütlich einigen.

Hallo gitarrejoern,

danke für die Antwort. Die Frau hat sich immernoch nicht bei mir gemeldet. Habe nochmals 4 mails geschrieben wo ich darauf hing. habe das es sich um einen Irrtum handelt und habe nochmals angeboten das Geld zurück zuüberweisen und Sie gebeten sich bis Sonntag den 19 zumelden. Das ist leider bicht passiert und daher wede ich das Geld heute über die Bank zurück gehen lassen.
LG

Hallo Darkheart,

Vielen Dank für Ihre Anfrage. Bedauerlicherweise geht diese in
Richtung Rechtsberatung, sodass ich hier nur unverbindlich
antworten darf.

Nach ebay-Regularien ist ein Rückzug so nicht möglich,
allerdings gibt es da eine rechtliche Ausnahme, nämlich BGB §
119, Anfechtbarkeit wegen Irrtums.
Dort steht:
"(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren
Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts
überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten,
wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und
bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben
würde.

(2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der
Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache,
die im Verkehr als wesentlich angesehen werden."

Inwiefern das für Sie zutrifft, kann nur Ihr Anwalt
beauskunften.
Des Weiteren hat ebay ein Rechtsportal. Loggen Sie sich dort
ein, gehen dann bei Hilfe auf Rechtsportal. Dort können Sie
weitere Informationen diesbezüglich erhalten.

Ich wünsche Ihnen einen glimpflichen Ausgang dieses
Konfliktes.

Bis denne
gitarrejoern

Hey, sorry, dass ich erst heute antworte - war lange nicht im Internet…
Ja, das ist schon ärgerlich, da bist Du wohl nur auf das Entgegenkommen des Bieters angewiesen - meistens klappt es, aber wenn sich einer stur stellt, kann eine Negativbewertung herauskommen. Wenn das Teil allerdings sehr wertvoll ist, würde ich die Auktion trotzdem vorzeitig beenden mit dem Hinweis, dass der Artikel mit falschem Preis eingegeben wurde - und dann kannst du das das im Bewertungsportal immer noch klar stellen… Über eine Antwort würde ich mich freuen und schon mal Frohe Weihnachten. Felice