Hallo,
wer kennt sich hier aus und sagt was man tun kann:
Ein Freund hat was bestellt. In der Anzeige war von einer Lieferzeit von 3-5 Werktagen die Rede.
Nach 4 Wochen war die Bestellung immernoch nicht da.
Die Firma hat jetzt Insolvenz angemeldet und kann die Ware nicht liefern und sie können wohl das Geld auch nicht zurücküberweisen, weil sie ja keins mehr haben.
Geht das einfach so?!?!
Müssen sie nicht das Geld für die nichtgelieferte Ware zurückgeben? Vorallem da der Liefertermin noch lange vor der Insolvenzanmeldung hätte sein sollen?
Bei Ebay selber finde ich hierzu keine genauen Aussagen. Aber es gibt doch auch dort die Möglichkeit den Kaufvertrag zu wiederrufen (bei nicht gelieferter oder bschädigter Ware)
greets, silke
hallo silke,
ich hatte da kürzlich bei Ebay ein ähnliches Problem, also ware bezahlt und nicht erhalten. Allerdings hatte da die Firma nicht dicht gemacht. Ich hab mich dann einfach an ebay gewannt und die haben den Verkäufer nochmal angeschrieben und plötzlich bekam ich meine Ware.
Da die Bude wo dein Freund bestellt hat aber konkurs gemacht hat wirds da wohl eher schwierig.
Dein Freund sollte mal versuchen den Namen oder die Adresse des Konkursverwalters rauszubekommen und sich mal an den wenden. Der ist der einzige der dann über rausgabe der Ware oder Rückerstattung zu enscheiden hat.
Hallo Silke,
Die Firma hat jetzt Insolvenz angemeldet und kann die Ware
nicht liefern und sie können wohl das Geld auch nicht
zurücküberweisen, weil sie ja keins mehr haben.
Geht das einfach so?!?!
Ja, das geht einfach so. Wenn die Firma alle Forderungen bezahlen könnte, müßten sie ja keine Insolvenz anmelden.
Müssen sie nicht das Geld für die nichtgelieferte Ware
zurückgeben? Vorallem da der Liefertermin noch lange vor
der Insolvenzanmeldung hätte sein sollen?
Ihr könnt heir nur eure Ansprüche beim Insolvenzverwalter bzw. dem Amtsgericht geltend machen. Nachdem festgestellt wurde, wie groß der Kuchen noch ist, werdet ihr dann einen entsprechenden Anteil bekommen.
Ob sich der Aufwand lohnt, hängt natürlich von der Summe ab.
Viele Grüße
Tomcat
Hi Tomcat,
Ja, das geht einfach so. Wenn die Firma alle Forderungen
bezahlen könnte, müßten sie ja keine Insolvenz anmelden.
wenn diese Firma was zahlen muss ist das schon logisch, aber die Firma muss in diesem Fall ja nicht bezahlen sondern liefern was sie angeboten haben.
Sie kann doch kein Produkt anbieten, welches sie dann nicht liefern kann.
Es gibt ja hier 2 Wege:
- die Firma hat das Produkt auf Vorrat im Lager - dann müsste sie es aber auch liefern können. (dann aber auch innerhalb der versprochenen Lieferzeit in diesem Fall einen Monat bevor die Insolvenz angemeldet wurde)
- Die Firma muss das Produkt erst beschaffen, das hätte sie aber noch bevor die Insolvenz angemeldet wurde tun müssen - vom Datum her und der versprochenen Lieferzeit.
es liegt hier ja ein Vertragsbruch vor. Und zwar dass die Ware trotz bezahlung nicht geliefert wurde. das sich das in diesem Fall als schwierig erweist war mir klar - wobei ich es nicht verstehe, dass mein Kumpel sich jetzt damit abfinden muss, dass seine Kohle einfach weg ist… (ob Insolvenz hin oder her… für ihn, seine Bank und seinen Geldbeutel macht das keinen Unterschied.)
ok - mag sein dass das so ist, aber ich denke vielleicht ist auf einem anderem Weg was zu machen und zwar:
worauf ich jetzt hinauswill ist eigenltich der Vertragsbruch der schon vor der Anmeldung der Insolvenz passiert ist - nämlich die nicht eingehaltene unentschudligte Lieferverzögerung.
wie ist es da?
danke im Vorraus.
Silke
Zusatz:
was ist mit dem Rücktrittsrecht von Kaufverträgen? kann man sowas machen?
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
nicht so einfach - leider
Hi Silke,
bin kein Fachmann, aber nach meiner Einschätzung verhält sich die Sache so:
Wenn die Firma in Konkurs gegangen ist, geht alles, was die Firma noch hat (quasi bis zum Bleistift auf dem Schreibtisch), in die Konkursmasse ein. Diese Konkursmasse wird verkauft und der Erlös dann anteilsmäßig auf die Gläubiger verteilt. Einfach die gezahlte und nicht gelieferte Ware aus dem Regal zu nehmen und zu verschicken ist m.E. nicht möglich.
Wie Tomcat gesagt hat, ist die einzige Chance, in Stück vom Kuchen der Konkursmasse abzukriegen.
Wie gesagt - meine Einschätzung… hab schon mal in ner Firma geschafft, die pleite gegangen ist…
Viele Grüße
Jens
Einfach die gezahlte und nicht gelieferte Ware aus dem Regal
zu nehmen und zu verschicken ist m.E. nicht möglich.
???
???
und der arme Junge muss damit leben einen Batzen Kohle in den Sand gesetzt zu haben (wobei er doch eh immer so knapp bei kasse ist)
???
???
-?
Hi Silke,
so, nachdem der Rechner beim Senden meine Antwort gefressen hat, ein zweiter Versuch:
Es gibt ja hier 2 Wege:
- die Firma hat das Produkt auf Vorrat im Lager - dann müsste
sie es aber auch liefern können. (dann aber auch innerhalb der
versprochenen Lieferzeit in diesem Fall einen Monat bevor die
Insolvenz angemeldet wurde)
Zum Zeitpunkt der Insolvenz zählt der Lagerbestand zum Vermögen und wird damit unter allen Gläubigern verteilt. Stell Dir vor, die haben noch 50 solcher Bestellungen aber nur noch 20 Stück im Lager. Wer soll die dann bekommen?
- Die Firma muss das Produkt erst beschaffen, das hätte sie
aber noch bevor die Insolvenz angemeldet wurde tun müssen -
vom Datum her und der versprochenen Lieferzeit.
Dass erst bei Bedarf bestellt wird und keine riesigen Lagerbestände gehortet werden ist durchaus üblich. Und bei bevorstehender Insolvenz hat der Lieferant das gleiche Problem wie ihr - sobald er liefert, läuft er Gefahr, daß er sich mächtig anstrengen muß um noch Geld zu sehen. Deshalb kann es auch sein, daß die firma die ware garnicht mehr liefern kann, weil sie selbst nicht mehr beliefert wird.
es liegt hier ja ein Vertragsbruch vor. Und zwar dass die Ware
trotz bezahlung nicht geliefert wurde. das sich das in diesem
Fall als schwierig erweist war mir klar - wobei ich es nicht
verstehe, dass mein Kumpel sich jetzt damit abfinden muss,
dass seine Kohle einfach weg ist…
Die Kohle ist nicht weg. Aber es ist damit zu rechnen, daß ihr nur einen Bruchteil davon wiederseht. Wie gesagt, es wird das Vermögen festgestellt, die Forderungen festgestellt und dann das Vermögen an alle verteilt. Wenn es um einen nicht unerheblichen Betrag geht (
moin moin,
ich hatte 2003 ne Geschichte mit EBAY wo der Verkäufer
nicht lieferte (Warenwert 116.-Euronen).
Er behauptete von seinem Lieferanten betrogen worden zu sein und könne daher nicht liefern.
Über das --EBAY Käuferschutzprogramm-- bekam ich von Ebay nach drei Monaten so um 90.-Euronen erstattet.
Die Geschichte ist zwar nicht vergleichbar, mgl.weise
bringt aber auch hier der --Käuferschutz-- was, ein
Versuch kostet ja nix.
good luck & Gruss
PM