Bei Ebay neuen Artikel gekauft, unbenutzbar

Hallo liebe Community!

Ich habe eine Nähmaschine bei Ebay per Sofortkaufen erworben. Die Verkäuferin ist als privat angemeldet und hat keinen Ausschluss der Gewährleistung im Angebot angegeben.

Den Artikel hatte sie als „Neu - noch nie benutzt“ angegeben,

Sie war aufgrund ihrer Bewertungspunkte (unter 50) dazu verpflichtet, Zahlung per Paypal anzubieten, hat diese Möglichkeit jedoch umgangen, indem sie mir mitteilte, dass sie dort gar kein Konto besitzt. Also zahlte ich per Überweisung.

Eine Woche später kam der Artikel, er ist weder neu noch gebrauchsfähig. es sind außen wie innen Teile abgebrochen und der Keilriemen ist auch nicht original. Zudem weist die Maschine Beschädigungen am Metall auf und hat Tesareste auf der Oberfläche, die man schon auf dem Angebotsfoto erkennen kann.

Auf Nachfrage meinerseits reagierte sie mit der Antwort, sie hätte keine Rücknahme angeboten, würde also die Maschine nicht zurücknehmen. Auf meine Erklärung, es würde sich nicht um eine Rücknahme sondern um eine Schadensmeldung handeln ging sie nicht ein.

Natürlich habe ich den Schaden Ebay gemeldet, die machen jedoch nichts, weil ich ja nicht per Paypal gezahlt habe (bzw. es versucht habe, die Zahlung aber ja nicht möglich war).

Es geht um einen Wert von etwas über 100 Euro, ich bin Studentin und nicht rechtsschutzversichert. Lohnt es sich, dagegen vorzugehen?

Vielen Dank schon im Vorraus für Eure Antworten. Es mag lächerlich erscheinen, aber für mich ist das schon eine Stange Geld…

Tina

Hallo,

nein, 100,- € erscheinen mir keinesfalls lächerlich. Umso weniger verstehe ich, wie ein Mensch, der offenbar alles andere andere als ein Hilfsschüler ist, sämtliche Sicherheitsmechanismen konsequent außer acht lässt und eine solche Summe leichtfertig auf Spiel setzt.

Vielleicht hast du wenigstens daraus gelernt. Dann war das zwar auch teuer, aber wenigstens nicht völlig umsonst.

Gruß
Ann da Càva

PS: Die Chancen Geld oder intakte Maschine zu bekommen, sind verschwindend gering. Der Klageweg steht die natürlich offen, frage deinen Rechtsanwalt (die Selbstbeteiligung bei einer Rechtsschutzversicherung übersteigt aber wahrscheinlich deinen Etat.)

Verweise mal den Verkäufer auf folgenden Artikel:
http://de.wikipedia.org/wiki/Mangel_(Recht)#Sachmangel
http://de.wikipedia.org/wiki/Mangel_(Recht)#Rechtsfo…

Du bist ganz klar im Recht! Du hast eine Gerät mit Mangel. Das Rückgaberecht hat damit überhaupt nichts zu tun.

Ich würde auf dein Recht bestehen, auch bei eBay intervenieren und mit einem Anwalt drohen. Man könnte auch mit einer Anzeige drohen, da man hier betrügerische Absicht vermuten könnte.

Hallo,

du kannst dich mal zu Mahnverfahren und gerichtlichem Mahnbescheid schlaulesen
http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren
http://www.mahnung-online.de/mahnbescheid.htm

Wenn du dir das zutraust das durchzuziehen kannst du dann die Nähmaschine reparieren lassen und die Kosten über das genannte Verfahren einfordern.

Alternativ kannst du über einen Anwalt eine Reparatur und / oder Rücknahme durch den Verkäufer durchsetzen. Der allererste Schritt dabei ist eine datierte Frist zu setzen, bis zu der der Verkäufer seine Pflichten erfüllen muss (Reparatur oder Rücknahme + Rückzahlung).

Vielleicht kann dir auch eine Verbraucherschutzzentrale helfen.

Bezüglich der paypal Verweigerung würde ich bei ebay Beschwerde einlegen
http://pages.ebay.de/help/policies/listing-surcharge…
_Was genau verstehen wir unter Gebührenabwälzung und Gebührenerhebung?

Wir haben hier eine - nicht abschließende - Liste von verbotenen Verhaltensweisen zusammengestellt. Dazu gehören z.B.:

Potentielle Käufer dazu aufzufordern, PayPal nicht zu nutzen, auch wenn es als Zahlungsmethode angeboten wird_

Ich kenne mich nicht so genau in dieser Frage aus, aber wurde dir paypal denn wirklich als Bezahlungsmethode nicht angeboten als du die Kaufabwicklung durchgeführt hast? Das finde ich doch höchst erstaunlich. Ich hege eher den Verdacht das der Verkäufer dir da was vorgemacht hat und die Zahlung richtig angekommen wäre, wenn du paypal als Zahlungsmethode ausgewählt hättest.

Stephanie

Hallo,

Vielleicht kann dir auch eine Verbraucherschutzzentrale
helfen.

bei einem Problem zwischen privaten Handelspartnern ist das definitiv die falsche Adresse…

Gruß

S.J.

Hallo,

Ich würde auf dein Recht bestehen, auch bei eBay intervenieren
und mit einem Anwalt drohen. Man könnte auch mit einer Anzeige
drohen, da man hier betrügerische Absicht vermuten könnte.

drohen kann man natürlich mit Anwalt, Anzeige, dem großen Bruder oder Nuklearwaffen…

Der Gang zum Anwalt wäre in der Tat u.U. angeraten.

Vermuten kann man natürlich viel, aber zum Tatbestand Betrug gehört etwas mehr. Drohung mit Strafanzeige kann u.U. sogar den Tatbestand der Nötigung erfüllen. Insofern erst mal sachte vorgehen…

Gruß

S.J.

Ich kenne mich nicht so genau in dieser Frage aus, aber wurde
dir paypal denn wirklich als Bezahlungsmethode nicht angeboten
als du die Kaufabwicklung durchgeführt hast? Das finde ich
doch höchst erstaunlich. Ich hege eher den Verdacht das der
Verkäufer dir da was vorgemacht hat und die Zahlung richtig
angekommen wäre, wenn du paypal als Zahlungsmethode ausgewählt
hättest.

Ich hatte den Artikel per Paypal bezahlt (ein paar Minuten nach dem Kauf), die Zahlung konnte nicht übermittelt werden und lag bei Paypal auf Eis. Einen halben Tag später habe ich dann die Email bekommen, dass ich doch bitte per Überweisung zahlen sollte, da die Verkäuferin keinen Ebay-Account habe.

Eine Frist von 14 Tagen habe ich Ihr bereits gesetzt. Ich hoffe, sie mit einem Brief per Einschreiben zur Einsicht zu bewegen.

Vielen Dank für Eure Antworten!!!

Tina

Möglichkeiten…
M. E. kannst du bei eindeutiger Sachlage das Ganze auch ohne Anwalt selbst in die Hand nehmen. (RA, bitte korrigiert mich, falls das nicht richtig ist!)

Ich hatte zwar schon angefangen alles niederzuschreiben, habe aber soeben eine ganz gute (und vor allem rechtssichere) Anleitung gefunden:

http://www.lichtenberg-rechtsanwalt.de/Urteile/Inkas…

Formulare für den Mahnbescheid bekommst du in jedem Papierwarenladen (z. B. von Zweckform für einen knappen Euro).

Ich hatte so etwas auch mal vor, weil ich in einer ähnlichen Situation war. Letztlich habe ich dann davon Abstand genommen als ich erfahren habe, dass gegen meinen Gegner bereits zig solcher Verfahren anhängig waren. Bei ihr war nichts mehr zu holen. Ich hätte - da man für alles erst einmal in Vorkasse treten muss - gutem Geld noch schlechtes hinterher geworfen. Leider sind die Möglichkeiten sehr begrenzt, an Infos zur wirtschaftlichen Situation der VK zu kommen. Ich hatte damals Glück und habe über das zuständige Amtsgericht erfahren, dass bei ihr wg. bereits geleisteter Offenbarungseide nichts mehr zu erwarten war.

Letztlich habe ich mich dann für eine Anzeige wegen Eingehungsbetrugs entschieden, die ich bei der Polizei gestellt habe. Das geht m. E. in den meisten Bundesländern mittlerweile sogar schon online, aber letztlich muss die Situation das auch erst einmal hergeben. Bei mir war es damals so, dass ich einen defekten Artikel bekommen hatte, ihn zurückgeschickt hatte, nachdem die VK mir sagte, sie würde mir die Kosten zurückerstatten. Allerdings wusste sie da bereits, dass sie genau das nicht tun würde; sie gab alles Geld, was sie bekam, auch sofort aus und war chronisch pleite. Die Anzeige führte letztlich dazu, dass die VK nach ziemlich langem Hin und Her verknackt wurde. Ich war damals nicht die einzige Geschädigte, musste noch nicht einmal als Zeugin aussagen, meine schriftliche Dokumentation reichte (ACH JA: MACH VON ALLEM AUSDRUCKE, SOLANGE SIE NOCH BEI EBAY ABRUFBAR SIND!!!) Der VK wurde zwischenzeitlich sogar von einer Sachbearbeiterin (?) des Gerichts nahegelegt, die Rückzahlung an mich zu leisten, um so etwas wie mildernde Umstände zu erhalten bzw. Wohlverhalten zu demonstrieren und sie versprach das auch. Einen Brief, in dem sie mich um Bekanntgabe meiner Kontoverbindung fragte und 1000fache Entschuldigung bekam ich von ihr auch - gezahlt hat sie aber trotzdem nie. Und so kam es dann auch zum Urteil.

Langer Rede kurzer Sinn: Überlege dir einfach, wieviel du zum einen in monetärer, aber auch in nervlicher Hinsicht in diese Sache noch investieren willst oder ob du das Ganze nicht lieber einfach als schlechte Erfahrung verbuchst. Im schlimmsten Fall gehst du nämlich leer aus, zahlst sogar noch weiter drauf. Im besten bekommst du sämtliche Kosten zurück und sogar noch eine Aufwandsentschädigung, die du mit dem Mahnbescheid geltend machen kannst. Ich kann mir vorstellen, dass du innerlich kochst, aber versuche hier einfach, eine rationale Entscheidung zu treffen. Man sollte solche VK nicht ungeschoren davonkommen lassen, denn dann machen sie es vermutlich wieder - aber man sollte auch überlegen, ob der Aufwand im vernünftigen Verhältnis zum erzielbaren Nutzen für einen selber steht.

Viele Grüße
Kirsten

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