Möglichkeiten…
M. E. kannst du bei eindeutiger Sachlage das Ganze auch ohne Anwalt selbst in die Hand nehmen. (RA, bitte korrigiert mich, falls das nicht richtig ist!)
Ich hatte zwar schon angefangen alles niederzuschreiben, habe aber soeben eine ganz gute (und vor allem rechtssichere) Anleitung gefunden:
http://www.lichtenberg-rechtsanwalt.de/Urteile/Inkas…
Formulare für den Mahnbescheid bekommst du in jedem Papierwarenladen (z. B. von Zweckform für einen knappen Euro).
Ich hatte so etwas auch mal vor, weil ich in einer ähnlichen Situation war. Letztlich habe ich dann davon Abstand genommen als ich erfahren habe, dass gegen meinen Gegner bereits zig solcher Verfahren anhängig waren. Bei ihr war nichts mehr zu holen. Ich hätte - da man für alles erst einmal in Vorkasse treten muss - gutem Geld noch schlechtes hinterher geworfen. Leider sind die Möglichkeiten sehr begrenzt, an Infos zur wirtschaftlichen Situation der VK zu kommen. Ich hatte damals Glück und habe über das zuständige Amtsgericht erfahren, dass bei ihr wg. bereits geleisteter Offenbarungseide nichts mehr zu erwarten war.
Letztlich habe ich mich dann für eine Anzeige wegen Eingehungsbetrugs entschieden, die ich bei der Polizei gestellt habe. Das geht m. E. in den meisten Bundesländern mittlerweile sogar schon online, aber letztlich muss die Situation das auch erst einmal hergeben. Bei mir war es damals so, dass ich einen defekten Artikel bekommen hatte, ihn zurückgeschickt hatte, nachdem die VK mir sagte, sie würde mir die Kosten zurückerstatten. Allerdings wusste sie da bereits, dass sie genau das nicht tun würde; sie gab alles Geld, was sie bekam, auch sofort aus und war chronisch pleite. Die Anzeige führte letztlich dazu, dass die VK nach ziemlich langem Hin und Her verknackt wurde. Ich war damals nicht die einzige Geschädigte, musste noch nicht einmal als Zeugin aussagen, meine schriftliche Dokumentation reichte (ACH JA: MACH VON ALLEM AUSDRUCKE, SOLANGE SIE NOCH BEI EBAY ABRUFBAR SIND!!!) Der VK wurde zwischenzeitlich sogar von einer Sachbearbeiterin (?) des Gerichts nahegelegt, die Rückzahlung an mich zu leisten, um so etwas wie mildernde Umstände zu erhalten bzw. Wohlverhalten zu demonstrieren und sie versprach das auch. Einen Brief, in dem sie mich um Bekanntgabe meiner Kontoverbindung fragte und 1000fache Entschuldigung bekam ich von ihr auch - gezahlt hat sie aber trotzdem nie. Und so kam es dann auch zum Urteil.
Langer Rede kurzer Sinn: Überlege dir einfach, wieviel du zum einen in monetärer, aber auch in nervlicher Hinsicht in diese Sache noch investieren willst oder ob du das Ganze nicht lieber einfach als schlechte Erfahrung verbuchst. Im schlimmsten Fall gehst du nämlich leer aus, zahlst sogar noch weiter drauf. Im besten bekommst du sämtliche Kosten zurück und sogar noch eine Aufwandsentschädigung, die du mit dem Mahnbescheid geltend machen kannst. Ich kann mir vorstellen, dass du innerlich kochst, aber versuche hier einfach, eine rationale Entscheidung zu treffen. Man sollte solche VK nicht ungeschoren davonkommen lassen, denn dann machen sie es vermutlich wieder - aber man sollte auch überlegen, ob der Aufwand im vernünftigen Verhältnis zum erzielbaren Nutzen für einen selber steht.
Viele Grüße
Kirsten