Bei Ehepartnern zwei Riesterverträge?

Hallo,

was würdet Ihr einem Paar empfehlen, dass für zwei Kinder Kindergeld bezieht? Die beiden werden als Ehepartner zusammen mit der Einkommensteuer belastet.

Man möchte die Kinderzulagen bei Riester nicht verfallen lassen, man ist finanziell aber eher knapp, möchte nur einen Vertrag abschließen.

Beide Ehepartner sind berufstätig, sie mit 20 Stunden die Woche, er mit 41 Stunden.

Da die Frau weniger verdient, war die Überlegung, dass sie den Vertrag abschließt und dann die beiden Kinderzulagen und die Grundzulage bekommt.

Wie schaut es hier bei den 3% des Brutto aus, die eingezahlt werden müssen? Kommt es nur auf das Gehalt der Frau an oder werden wie bei der Zusammenveranlagung bei der Einkommensteuer erst beide Gehälter zusammengerechnet und dann durch zwei geteilt?

Was wäre wenn doch beide einen Vertrag abschließen würden? Klar, der Mann würde die Grundzulage bekommen, aber wie schaut es mit einen eventuellen zusätzlichen Sonderausgabenabzug aus? Wird da für jeden einzeln oder für beide gemeinsam geprüft, ob es auch noch eine steuerliche Förderung gibt?

Dank und Gruß

Felix

Hallo Felix,
eine ganze Menge Fragen, ich hoffe,ich vergesse keine Antwort.
zunächst einmal würde ich in jedem Fall empfehlen für die Frau
einen Vertrag abzuschließen. Beitragsberechnung wie folgt:
3% vom Vorjahreseinkommen der Frau (sozialvers.Brutto)
abzüglich 114 € Grundförderung
sowie 276 € Kinderzulagen (2 Kinder)
Eigenbeitrag = Rest, mindestens 60 €. Alle Angaben p.a.
Ab 2008 gilt: 4 % vom Vorjahreseink.; dafür 154 bzw. 370 € Zulage.
Die Förderung dürfte hier vermutlich so hoch sein, dass eine weitere Förderung per Steuer nicht möglich ist.
Rechnung für den Ehemann:
3 % vom Vorjahreseinkommen des Mannes
abzüglich 114 € Grundförderung.
Hier kommt grundsätzlich eine steuerliche Förderung in Frage.
Ohne nähere Angaben kann über deren Höhe nur spekuliert werden.
Gruß joerg koenig

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irgendwie ungerecht
Hallo Joerg,

hab vielen Dank für Deine Tipps. Wir werden es genauso machen und uns jetzt nach einem Anbieter umsehen.

Nur Frage stelle ich mir. Das kommt mir irgendwie ungerecht vor. Ich meine das Finanzamt macht bei Ehegatten einen riesigen Aufwand, dass alles zusammengerechnet wird und dann geteilt wird, um zu schauen, dass es mit der persönlichen Leistungsfähigkeit der Ehegatten als Gemeinschaft passt und bei Riester schaut man nur auf einen Ehegatten?

Beispiel mit zwei Ehegatten: Einer hat Brutto 6000 Euro im Jahr, der andere 80.000 Euro. Wenn jetzt der erste den Vertrag schließt und die Kinderzulagen bekommt, würde dies hier bedeuten:

3 Prozent = 180 Euro

  • 114 Euro (Grundförderung), - 276 Euro (Kinderförderung)
    = - 210 Euro.

Hier wären also nur 60 Euro (Mindestbeitrag zu zahlen).

Beispiel mit zwei Ehegatten: Einer 17.000, der andere 19.000.
Vertrag für den Ersten:
3 Prozent = 510 Euro

  • 114 (Grundzulage), -276 Euro (Kinderförderung)
    = 120 Euro.

Mit anderen Worten: Ehegatten bei denen der eine 17.000 und der andere 19.000 Euro im Jahr (Brutto) verdient, müssen mehr in einen Riestervertrag einzahlen, obwohl sie insgesamt deutlich weniger haben, als das Ehepaar im ersten Beispiel.

Falls ich alles richtig gemacht habe, warum fördert Riester Ehepaare bei denen einer ganz wenig und der andere ganz viel verdient?

Gruß

Felix

Hallo Joerg,
Beispiel mit zwei Ehegatten: Einer hat Brutto 6000 Euro im
Jahr, der andere 80.000 Euro. Wenn jetzt der erste den Vertrag
schließt und die Kinderzulagen bekommt, würde dies hier
bedeuten:
Hier wären also nur 60 Euro (Mindestbeitrag zu zahlen).

Beispiel mit zwei Ehegatten: Einer 17.000, der andere 19.000.
Vertrag für den Ersten:
3 Prozent = 510 Euro

  • 114 (Grundzulage), -276 Euro (Kinderförderung)
    = 120 Euro.

Falls ich alles richtig gemacht habe, warum fördert Riester
Ehepaare bei denen einer ganz wenig und der andere ganz viel
verdient?

Gruß

Felix

Hallo Felix, hier bist Du einem kleinen Denkfehler aufgesessen. Riester fördert nicht Ehepaare ungerecht, bei denen die Verdienste weit auseinander liegen!
1.) Der Unterschied im Aufwand und der Fördeurng in deinen Beispielen liegt einzig und allein an der Tatsache, dass der Ehepartner im 1. Beispiel deutlich weniger verdient!! :wink: Der zweite spielt hier überhaupt nicht mit…
2.) Wenn jemand mehr verdient, wird die Förderung durch ein zweites Standbein erzängt: Bein A - die Zulagen, Bein B - Steuerersparnis durch Sonderausgabenabzug.
3.) Wenn im ersten Fall der zweite Partner auch einen Riester-Vertrag abschließt, klingelt’s nochmal richtig in der Kasse. DAS ist die Förderung durch Riester.

Viele Grüße
Frank Wilke

Mit anderen Worten: Ehegatten bei denen der eine 17.000 und
der andere 19.000 Euro im Jahr (Brutto) verdient, müssen mehr
in einen Riestervertrag einzahlen, obwohl sie insgesamt
deutlich weniger haben, als das Ehepaar im ersten Beispiel.

Beide erhalten die selbe Zulage, auch das Kindergeld fragt (zu Recht) nicht nach dem Einkommen!