bei der Hochzeit von Freunden vor fast 15 Jahren tauchte diese Frage auch auf, weil sie adoptiert worden war.
Die Standesbeamtin erklärte daraufhin, dass der Geburtsname nicht der Name ist, den man bei der Geburt hatte, sondern der, den man vor der Eheschließung trug.
Was steht denn in Deiner Geburtsurkunde? Bei der Einbenennung von Kindern, wie es in Deinem Fall gewesen sein könnte, wird im Allgemeinen eine neue Geburtsurkunde angefertigt, so dass der Name, den das Kind bei seiner Geburt trug, wegfällt, weil das Kind einen neuen Geburtsnamen bekommen hat. Geburts- und Familienname müssen nicht identisch sein, und auch der Geburtsname kann unter bestimmten Bedingungen geändert werden.
Infos zum Beispiel hier:
Die Aussage der Standesbeamtin trifft leider nicht zu, da der Name zwischen Geburt und Eheschließung schon mal geändert worden sein könnte, ohne dass der Geburtsname geändert wurde. Dann wäre der Geburtsname nicht der unmittelbar vor der Eheschließung geführte Name, sondern nochmal ein anderer.