Bei einem Unfall den Krankenwagen rufen reicht?

Guten Tag,

ich wollte mal wissen ob es reicht bei einem Unfall den Krankenwagen zu rufen, oder macht man sich dann strafbar? Habe mal gehört das man keine erste hilfe leisten muss,nur den Krankenwagen rufen muss man.

Das kann man so pauschal nicht beantworten. Man muss mehr als nur den Krankenwagen rufen, wenn es einem „den Umständen nach zuzumuten“ ist.

Niemand wird dich bestrafen, weil du nicht den Fahrer aus dem Führerhaus eines brennenden, aber noch nicht explodierten Tanklastzuges gezogen hast.

Anders sieht es aus, wenn du aus Angst vor Aids eine blutende Wunde nicht verbunden hast, aber dazu problemlos deine Einweghandschuhe hättest anziehen können.

Gruß
smalbop

Hallo,

Du bist zu den den Umständen entsprechend notwendigen Hilfeleistung verpflichtet, soweit sie von Dir erwartet werden kann. Erwartbar ist dabei alles, was deinen Fähigkeiten entspricht, und dich nicht selbst über Gebühr in Gefahr bringt. Da Du als Autofahrer zwingend einen Erstehilfekurs absolvieren musst, kann von jedem Autofahrer die gewöhnliche erste Hilfe erwartet werden (und wenn der Kurs schon so lange her ist, dass Du dich nicht erinnerst, dann wird es Zeit, diesen zu wiederholen).

Angst davor etwas falsch zu machen, ist keine anerkannte Ausrede!

BTW: Wie würdest Du dich fühlen, wenn Du gerade munter vor Dich hin verblutest, und Dich jemand auf den in sieben Minuten hoffentlich eintreffenden Krankenwager vertrösten würde?

Gruß vom Wiz

Guten Tag.

Habe mal gehört das man keine erste hilfe leisten muss,nur den
Krankenwagen rufen muss man.

Hast du einen Führerschein? Hoffentlich nicht.

Die Sofortmaßnahmen am Unfallort umfassen mindestens die Sicherung des Unfallortes und, wie schon geschrieben wurde, zumutbare Hilfeleistung. Wer diese unterlässt, macht sich in D in der Tat *tüt* strafbar. In unmittelbare Lebensgefahr muss man sich nicht begeben, aber ein wenig Unbequemlichkeit in Kauf zu nehmen, wird schon von einem erwartet. Dafür gibt es aber in D, im Gegensatz zu anderen Ländern, auch kein Gerichtsverfahren, wenn die Hilfeleistung ggf. nicht ganz fachmännisch erfolgte.

http://de.wikipedia.org/wiki/Erste_Hilfe#Lebensrette…

Gruß Eillicht zu Vensre

ruf - wenn nötig - bitte einen Rettungswagen und keinen Kranken(transport)wagen.