Hallo,
wird jmd noch von einer privaten Krankenkasse genommen wenn man eine chronische Erkrankung hat und sich privat Krankenversichern muss weil er freiberuflich ?
Hallo,
wird jmd noch von einer privaten Krankenkasse genommen wenn man eine chronische Erkrankung hat und sich privat Krankenversichern muss weil er freiberuflich ?
Müssen muss er gar nicht. Er kann auch weiterhin in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben.
Freiberufler können genauso in der GKV bleiben.
Eine PKV wird einen chronisch Kranken nur mit Ausschluss der chronischen Erkrankung nehmen, oder mit erheblichen Zuschlägen.
Hallo,
wenn man aktuell gesetzlich krankenversichert (GKV) ist, kann man auch als Freiberufler in der GKV bleiben (ggf. aber zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse wechseln).
Wenn man zu einer privaten Krankenversicherung (PKV) wechseln möchte, sind im Versicherungsantrag immer Gesundheitsfragen zu beantworten. Wenn man diese nicht zu 100% korrekt beantwortet, kann die Privatversicherung den Versicherungsschutz u. U. auch noch Jahre später beantworten.
Wenn im Versicherungsantrag eine chronische Erkrankung genannt wird, hat die Privatversicherung grds. drei Optionen:
Der Versicherungsantrag wird abgelehnt.
Es wird ein Risikozuschlag erhoben. Die Höhe kann die Versicherung frei bestimmen. Der Zuschlag wird meist ohne zeitliche Befristung erhoben. Bei einem späteren Antrag des Versicherten auf Wegfall des Risikozuschlags entscheidet die Versicherung nach eigenem Ermessen.
Die bestehende Erkrankung und alle später damit im Zusammenhang stehenden Erkrankungen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Das Versicherungsunternehmen entscheidet nach eigenem Ermessen, welche der drei Varianten in Frage kommt. Die Versicherung braucht ihre Entscheidung nicht zu begründen. Die 3. Variante ist für Versicherte grds. die schlechteste. Es kann auch sein, dass Versicherungen für unterschiedliche Versicherungstarife unterschiedliche Optionen wählt. Die internen Regelungen der Versicherung zu den drei Optionen sind vertraulich und werden nicht veröffentlicht. Es kann auch bei zwei unterschiedlichen Sachbearbeitern unterschiedliche Entscheidungen geben. Der Gesetzgeber macht in diesem Bereich keine Vorgaben bezüglich der drei Optionen. Nur beim Basistarif (GKV-Leistungen bei ca. 800 Euro Monatsbeitrag) ist die Privatversicherung verpflichtet, auf alle drei Optionen zu verzichten.
Gruß
RHW
Vergebene Liebesmüh, der UP hat sich gelöscht. Aber deine Antwort ist natürlich, so wie immer, sehr hilfreich.