Bei EÜR die USt.-Rückerstatt. als Einnahme?

Hallo,

vielleicht kann jemand dringend helfen:

Es wurde von einem Selbständigen (Alleinunternehmer ohne Angestellte)im Jahr 2008 ein Taxi gekauft, daß privat als auch dienstlich genutzt wird. Die bezahlte USt.(von privat bezahlt) für das neue Kfz wurde vom Finanzamt 2008 zurück erstattet.
Die Sachbearbeiterin vom Finanzamt meint nun, daß die Erstattung der USt. des o.g. Fahrzeuges als Betriebseinnahme in der Einnahme-Überschuß-Rechnung 2008 aufgeführt werden muß.
Andere Leute meinen, daß diese USt. „nur“ ein durchlaufender Posten wäre und das Finanzamt falsch liegt und man irgendwo „bestraft“ wird, in dem man diese o.g. USt. wiederum als Einnahme in der EÜR angeben muß.
Vielen Dank vorab für eine Antwort.

Das FA hat Recht.
Die Zahlung der USt mindert ja schliesslich beim Kauf auch den Gewinn, und so wird das Ganze zum Durchlaufenden Posten. Beispiel:

1/2009 Kauf PKW, 20.000 € netto
Zahlung 23.800 €
Gewinnminderung 2009: 3.800 € Vorsteuer + 3.333 € Abschreibung

Erstattung der USt durch das FA 3/2009,
Gewinnerhöhung um 3.800 €

Gewinnauswirkung der USt in 2009 = 0

Spannend wird das nur dann, wenn Zahlung und Erstattung nicht in einem Jahr liegen.
Dann hat man die Gewinnminderung in einem und die Erhöhung im anderen Jahr