habe folgendes gefunden: „Ab 1. Juli 2003 muss man sich innerhalb von sieben Kalendertagen, nachdem man vom Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfahren hat, persönlich beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden. Geschieht dies nicht, wird das Arbeitslosengeld gekürzt.“
Wenn ich nun keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben möchte, muß ich das dann trotzdem tun?
Und wenn ich mich selbständig machen möchte, wie ist es da? Hat es noch andere Gründe/Auswirkungen, wenn man sich nicht innerhalb sieben Tage meldet/gemeldet hat?
habe folgendes gefunden: „Ab 1. Juli 2003 muss man sich
innerhalb von sieben Kalendertagen, nachdem man vom Zeitpunkt
der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfahren hat,
persönlich beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden. Geschieht
dies nicht, wird das Arbeitslosengeld gekürzt.“
Wenn ich nun keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben
möchte, muß ich das dann trotzdem tun?
Wenn du als AN beschäftigst bist, hast du automatisch Anspruch auf ALG
Und wenn ich mich selbständig machen möchte, wie ist es da?
Hat es noch andere Gründe/Auswirkungen, wenn man sich nicht
innerhalb sieben Tage meldet/gemeldet hat?
Wenn du nix Geld vom Amt willst, mutt du auch nix hingehen
Hallo szia,
wenn Du die 7Tage Frist nicht einhältst, wird Dein Anspruch um die Versäumnistage gekürzt.
Wenn Du keine Leistung (Alg1) vom Amt beziehst, bekommst Du auch keine Unterstützung (Existenzgründerzuschuß) vom Amt. Höhe Alg1 + 300 Euro für wenigstens 9 Monate. Wäre schade, da es eine gute nicht rückzahlbare Unterstützung ist.
lg Simone
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ich geh morgen auf jeden fall mal hin. Die 7 Tage konnte ich nicht einhalten, da sie mich in der Firma nach Abgabe der Kündigung richtig haben ranklotzen lassen. Hatte am Freitag meinen letzten Tag und erst ab Montag Urlaub.
Unterstützung bekäme ich ja sowieso erst in 3 Monaten, weil ich gekündigt habe, aber bis dahin plane ich schon selbständig zu sein. Also wird das nix mit dem Zuschuss.
lg
szia
Hallo szia,
wenn Du die 7Tage Frist nicht einhältst, wird Dein Anspruch um
die Versäumnistage gekürzt.
Wenn Du keine Leistung (Alg1) vom Amt beziehst, bekommst Du
auch keine Unterstützung (Existenzgründerzuschuß) vom Amt.
Höhe Alg1 + 300 Euro für wenigstens 9 Monate. Wäre schade, da
es eine gute nicht rückzahlbare Unterstützung ist.
lg Simone