Bei Existenzgründungszuschuss nebenbei 400,- Job?

Hallo!

Ich habe mich selbständig gemacht und erhalte den Existenzgründungszuschuss.

Leider verdiene ich bisher durch meine Selbständigkeit fast nichts.
Darf ich als Bezieher des Zuschusses nebenbei einen 400,-€ Job ausführen, oder laufe ich Gefahr, dass mir der Zuschuss gesperrt wird?

Stehe ein wenig unter Druck, denn der Job ist sonst weg!

Grüsse
buk

HI buk

Du kannst einen Nebenjob annehmen, darfst aber nicht über diese besagte Grenze von 25000 im Jahr kommen.
Wenn du also noch nicht viel mit deiner Selbständigkeit verdienst und der Job auf 400 Euro Basis läuft, ist das also kein Thema, weil du dann die Grenze noch nicht überschreitest.

LG
Novalee

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Hallo Novalee!

Vielen Dank für Deine Antwort!
Habe den Job angenommen.
Nun stellt sich mir die Frage ob ich nicht gleich mehrere 400,- € Jobs annehmen sollte. Gibt es ausser der Grenze von 25.000 € irgendwelche Hindernisse?
Ich bin fest davon überzeugt, dass ich meine Selbständigkeit trotzdem voll wahrnehmen kann, denn bei den 400,- € Jobs bin ich zeitlich absolut flexibel.

Liebe Grüsse
buk

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Hallo Buk

Also ich würde es an deiner Stelle nicht machen.
Das man dann nebenbei noch mehrere Jobs machen kann, fällt mir schwer zu glauben. Da muß doch was auf der Strecke bleiben…

Du solltest auf deine Versicherungen achten, die sich ja auch nach dem Einkommen richten. Ich bin kein Fachmann dafür, aber du solltest da mal nachfragen wie es sich damit verhält.

Auch was den Existenzgründerzuschuss betrifft, lieber immer nochmal bei den Behörden nachfragen, bevor du etwas vorschnell entscheidest. Jetzt treten so viele Änderungen in Kraft, das es immer besser ist mit den Behörden Rücksprache zu halten.

Nur so als Tipp. Foren sind ja eine tolle Sache, aber lieber immer sichergehen :smile:

LG
Novalee

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Ich weiß nicht, inwieweit das für das AA relevant ist, aber die achten bestimmt auch darauf, wieviel Zeit du für deine Selbständigkeit verwendest und wieviel für deine anderen Jobs.
Wenn du mehr Zeit in deinem 400,- Euro JOb verbringt, könnten die vielleicht Probleme machen, weil mit dem Zuschuss ja eine Hauptberufliche Selbständigkeit finanziert wird.
Und die liegt ja nicht mehr vor, wenn du mehr Zeit mit anderen Jobs verbringst.

Frag lieber nochmal nach!

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Hallo lieber „Antworter“ auf die klar gestellte Frage,

bitte nicht persönlich nehmen: Aber das einzig klare in deiner Antwort ist der letzte Satz („Nur so als Tipp“) bezüglich der Foren…

Sage bitte von Anfang an, dass du von dem Thema keine oder nur wenig Ahnung hast und nur gerne deine Meinung mit dazu gibst…

Was hat die geringfügige Beschäftigung mit Versicherungen zu tun? Du kannst selbst die RV von 12% (die der Arbeitgeber an die zuständige Kasse abführt) auf 19,5% erhöhen (durch eigene Beiträge), sonst nix.

Und eine entsprechende Anfrage bei der Bundesagentur für Arbeit kann relativ schnell zu einer Streichung des Existenzgründungszuschusses führen…

Also bitte vorsichtig mit den Tipps, ok?

Bitte entschuldige den „barschen“ Ton: Ich ärgere mich einfach nur über so mal eben dahin gestellte Infos zu Themen, von denen man nicht so viel versteht…

Gruß Matthias

Hallo Matthias

Wenn ich keine Ahnung hätte, dann würde ich wohl kaum auf die Frage antworten und mich auch nicht hier im Brett aufhalten.

Und wenn ich mir bei einem Aspekt einer Sache nicht sicher bin, dann sage ich das auch, damit das jemand anders ergänzen kann.
Das heißt aber nicht, daß ich insgesamt von dem Thama nichts verstehe.

Gruß
Novalee

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