Bei Export: USt-Betrag als Kaution - gibt es ein Zeitlimit für die Rückzahlung?

Hallo,
der ausländische Unternehmer zahlt den Umsatzsteuerbetrag als Kaution, weil er die Ware in ein Nicht-EU-Land verbringt und sich den Export an der zuständigen Zollstelle bestätigen lässt (mündliches Verfahren oder ATLAS).
Frage 1: wie muss die Kaution am Jahresende behandelt werden, wenn der Kunde erst im darauf folgenden Jahr den Export nachweist die Auszahlung oder Verrechnung der als Kaution hinterlegten Umsatzsteuer verlangt?
Frage 2: gibt es gesetzlich eine Art Zeitlimit und danach muss auch die Kaution als Einnahme behandelt werden und die vorerst steuerfreie Rechnung wird dann in eine steuerpflichtige Rechnung umgewandelt?

oder gibt es einen goldeneren Weg?

Danke, Helge

Hallo Helge,

der Umsatz ist schlicht so lange USt-pflichtig, bis die Ausfuhr nachgewiesen ist; irgendwelche „vorläufigen Steuerbefreiungen“ oder „Kautionen“ kennt das UStG nicht.

Wenn die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung nach Bilanzstichtag, aber noch vor Fertigstellung des Jahresabschlusses „wertaufhellend“ bekannt werden, ist die Steuerbefreiung noch in der Bilanz zum Stichtag zu berücksichtigen; anderenfalls in dem Jahr, in dem der Nachweis der Ausfuhr vorliegt.

Der Nachweis der Ausfuhr ist eine „neue Tatsache“ im Sinn von § 173 AO - eine Änderung der USt-Festsetzung für das betreffende Kalenderjahr ist bis zur Festsetzungsverjährung (allgemein: vier Jahre nach dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Umsatz ausgeführt worden ist) möglich.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

konkrete Antwort, sehr hilfreich - gibt nen Stern
danke