Hallo,
der ausländische Unternehmer zahlt den Umsatzsteuerbetrag als Kaution, weil er die Ware in ein Nicht-EU-Land verbringt und sich den Export an der zuständigen Zollstelle bestätigen lässt (mündliches Verfahren oder ATLAS).
Frage 1: wie muss die Kaution am Jahresende behandelt werden, wenn der Kunde erst im darauf folgenden Jahr den Export nachweist die Auszahlung oder Verrechnung der als Kaution hinterlegten Umsatzsteuer verlangt?
Frage 2: gibt es gesetzlich eine Art Zeitlimit und danach muss auch die Kaution als Einnahme behandelt werden und die vorerst steuerfreie Rechnung wird dann in eine steuerpflichtige Rechnung umgewandelt?
oder gibt es einen goldeneren Weg?
Danke, Helge