Hallo!
Ich habe hier eine Frage, welche zwar immer mal wieder im Internet diskutiert wird, aber es wird nie darauf eingegangen: „Wie genau verweigert man die Aussage?“
Nur eine Seite meinte, man soll es einfach komplett ignorieren und gut ist (aber eine einzige Seite ist nicht viel).
Ein paar Worte vorne weg:
Es geht mir um eine Fahrzeugführerermittlung. Das Fahrzeug ist ein Moped und und der Fahrer hat einen Integralhelm getragen (also ist er eher schwer zu erkennen bzw. es könnte jeder gewesen sein).
Zuerst gibt es ja von der Polizei eine Vorladung als Zeuge. Soweit so gut, das kann man (und sollte es in manchen Fällen auch tun) ignorieren.
Nachdem der Termin verstrichen ist kommt die nächste Post, in der es um eine Fahrzeugführerermittlung geht.
Hier heißt es sinngemäß:
Gemäß den amtlichen Unterlagen sind Sie Halter des o.g. Kfz. Sie werden gebeten, den Namen und die Anschrift des Fahrers mitzuteilen."
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Sollten Sie selbst Fahrer gewesen sein, steht es Ihnen frei, Angaben zum Sachverhalt zu machen bzw. zu verweigern.
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Familienmitglieder und so weiter muss man nicht belasten.
Falls das nicht vorliegt und man verweigert trotzdem die Aussage, ist es Strafveretilung bzw. -begünstigung. -
allgemeines Geplänkel
Unten ist so ein hübsches Feld in das man alles einschreiben und es zurückfaxen kann oder es vor Ort abgeben kann.
Jetzt die Frage:
Muss man überhaupt etwas machen? Also muss man reagieren und reinschreiben: „Ich verweigere die Aussage.“ oder kann man es auch einfach ignorieren und zu den Akten legen ohne zu reagieren?
Natürlich nur, wenn auch einer der o.g. Punkte vorliegt, nach dem man verweigern kann - nur um das nochmal gesagt zu haben.