… trotzdem streichen?
Wer weiß, ob man bei fehlendem Übergabeprotokoll, bei Auszug aus der Wohnung trotzdem alles(oder teilweise)Streichen muß?
… trotzdem streichen?
Wer weiß, ob man bei fehlendem Übergabeprotokoll, bei Auszug aus der Wohnung trotzdem alles(oder teilweise)Streichen muß?
Hä??
Jetzt fehlen schon in den meisten Postings die Höflichkeitsformen, aber wenn der Sinn auch noch fehlt, wird es schwierig mit der Antwort. Welches Ü-Protokoll fehlt denn und warum sollte das Fehlen vom Streichen befreien?
Auch ein nettes Hallo,
das Übergabeprotokoll vermerkt evtl. Mängel, welche vom Mieter noch zu beheben sind. Wenn im Mietvertrag eine Renovierungspflicht gegeben ist, wäre dem nachzukommen, wobei nicht jede Renovierungspflicht auch tatsächlich vorgenommen werden muss.
Da wir hier nicht in den Mietvertrag schauen können sollte nochmals gepostet werden, was da im Mietvertrag vereinbart wurde und dann können die Experten hier genauere Hinweise geben.
Ein fehlendes Übergabeprotokoll entbindet vorerst nicht von einer vertraglichen Renovierungspflicht.
si
… trotzdem streichen?
Wer weiß, ob man bei fehlendem Übergabeprotokoll, bei Auszug
aus der Wohnung trotzdem alles(oder teilweise)Streichen muß?
Ich > JA, wenn es wirksam vereinbart wurde
Da das Übergabeprotokoll hier in der Regel keinerlei Rolle spielt (es sei denn ein schlechter Renovierungszustand wäre dort als vom Vermieter zu behebender Mangel vermerkt), räumt vielleicht dieses Zitat diesbezügliche bestehende Unklarheiten aus:
Oft hört man: „Wer in eine unrenovierte Wohnung eingezogen ist, braucht auch keine renovierte zu hinterlassen.“ Das ist ein weit verbreiteter Irrtum.
ansonsten direkt an der Quelle weiterlesen:
http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps-a-z/artikel/scho…
und hier:
_ Was steht im Mietvertrag?
Ob der Mieter Schönheitsreparaturen durchzuführen hat, lässt sich nur mithilfe des Mietvertrags beantworten. Besteht (ausnahmsweise) keine Vereinbarung hierzu, sind sie Sache des Vermieters_
http://www.berliner-mieterverein.de/presse/sonstiges…