Bei Fehlkauf Grunderwerbssteuer zurück?

Hallo! Vielleicht kennt sich jemand aus :smile:
Wenn man ein Haus nur wenige Monate nach dem Erwerb wieder verkaufen möchte, bekommt man dann evtl. die Grunderwerbssteuer zurück?

Besten Dank schonmal im Vorraus Rainer

Hallo Rainer,

nein - wenn man verdienten Lohn sofort wieder ausgibt, bekommt man ja auch keine Lohnsteuer zurück.

Grundsteuer wäre allenfalls dann nicht fällig, wenn der Kaufvertrag aus irgendeinem kühlen Grund annulliert würde, so dass Verkäufer und Käufer so gestellt sind, als hätte der Erwerb nicht stattgefunden.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Wenn man ein Haus nur wenige Monate nach dem Erwerb wieder verkaufen möchte, bekommt man dann evtl. die Grunderwerbssteuer zurück?

Im Gegenteil, der neue Käufer darf sie noch einmal bezahlen.

Hallo Peter,

Grundsteuer wäre allenfalls dann nicht fällig, wenn der
Kaufvertrag aus irgendeinem kühlen Grund annulliert würde, so
dass Verkäufer und Käufer so gestellt sind, als hätte der
Erwerb nicht stattgefunden.

bist Du da sicher ? Die Steuer wird ja durch die Beurkundung fällig und ist auch zu zahlen, wenn der Eigentumsübertrag gar nicht stattfindet.

Gruß

Nordlicht

http://www.steuertipps.de/haus-wohnung-vermieten/the…

Servus,

ja, sie wird auch in diesem Fall zunächst fällig, kann aber unter bestimmten Bedingungen erstattet werden - Einzelheiten dazu sind in § 16 GrEStG geregelt.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Moin,

vermtl. wird die „Spekulationssteuer“ schwerwiegender sein, es sei denn, dass sich etliches geändert hat.

Also wirklich mit einem Steuerberaten mal drüberschauen, was, wann, wie geht.

Gruß Volker

… wieder etwas gelernt.

Spekulationssteuer ist gewinnabhängig. Voraussetzung ist daher natürlich, dass beim Verkauf ein Gewinn erzielt wurde.

vnA

Vielen Dank das scheint ja eindeutig.Das hilft mir erstmal…