Hallo liebe Experten,
dass mir mein AG Freizeit für Bewerbungsgespräche etc. geben muss, nachdem ich gekündigt habe, habe ich schon im §629 gefunden. (Ja, auch bei Eigenkündigung)
Aber was, wenn mein AG mir nicht glaubt, dass ich eine Einladung habe und einen Beweis verlangt?
Laut Gesetz muss ich meinem aktuellen AG nicht verraten, wo ich mich beworben habe bzw. wo ich ein Vorstellungsgespräch habe. Aber wie kann ich es sonst beweisen?
Wer weiß Rat?
Vielen Dank und LG
Hallo pinochio1!
Sollten Sie sich über einen Personalberater oder Vermittler bewerben / Vorstellungsgespräch führen, wäre ein Nachweis ohne Probleme zu bekommen (anonymisierte Bewerbungsgesprächbestätigung). Ansonsten ist ohne Unternehmensangabe kaum eine Bestätung zu erhalten. ABER da Sie Urlaub nehmen / Überstunden abfeiern, ist auch eine Auskunftspflicht für den AN nicht erforderlich. Bei sehr kurzfristigen Terminen kann es natürlich zu Spannungen kommen mit der (noch) für den AG zu leistenden Arbeitsleistung. Aber hier sehe ich wenig Schwierigkeiten.
Hallo SteveGuerra,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Mit der Vermittlung ist es in der Tat leichter, aber ich habe noch Vorstellungsgespräche / Probearbeiten direkt bei Unternehmen.
Die Zeit geht leider nicht von meinem Resturlaub / meinen Überstunden ab, weil ich die gesamten Tage bereits im Mai direkt nach meiner Kündigung nehmen musste. Deshalb beschäftige ich mich ja besonders mit der Freistellung (ohne Gehaltskürzung) zur Stekllensuche (oder Bewerbungsuraub).
Ich traue meinem AG zu, mich bei potenziellen neuen AGs schlecht zu machen. - Nicht weil ich schlecht gearbeitet habe (im Gegenteil), sondern weil ich die einzige bin, die sich nicht alles gefallen lässt und versucht ihre Rechte durchzusetzen.
Vielen Dank und einen schönen Abend
pinocchio1
Sorry, da fällt mir leider auch nix zu ein…
Wär aber interessant zu erfahren, wenn Sie etwas rausgefunden haben…
Gruß,
Astrid
Hallo, ich kenne mich mit den Kündigungsrechten leider nicht so gut aus! Wie du deinen neuen Job bekommst das ist mein Fachgebiet
! Aber fertige doch selber ein Schreiben an das du den Personaler einfach unterzeichnen lässt! Und da brachst du ja nicht draufzuschreibenwim welche Firma es sich handelt! Ich hoffe ich habe dir bisschen Helfen können! Bei Interesse schau doch mal auf meine Webseite: http://www.Job-ebook.at
herzliche Grüße
Tobi
Hallo,
da kann ich leider nicht helfen - ist ein juristisches Problem.
Viel Glück!
Michael Wolke - bewerbungserstellung.de
Sehr Schwer!
Die Kostenverhältnisnach lohnt es sich Nicht, aber um eine Glaubhafte beweiss zu bringen aber auch nicht zu verraten wo mann war könnte mann auf eine Notar zugreifen.
Viel günstige (also für Nichts) ist wenn dein betrieb eine Betiebsrat hat! Du kannst dene zeigen das du eine einladung zu vorstellungsgespräch hast. Die BR steht unter schweigepflicht, also die können den den AG bestätigen das du eine Termin hast aber dürfen wenn du es verbietest es weiter zu Sagen mit wem!
Eine im betrieb vertretenden gewerkschaft könnte es auch bestätigen oder sogar der Arbeitsamt (ARGE)
Grüß
Jason