Bei gericht auf die bibel schwören

hat wer informationen, wo das noch so gehandhabt wird? wie steht es mit menschen, die nicht an das glauben, was da drinnen steht?

Ich weiß zwar nicht, wo dass so gemacht wird und auch nicht, wie es mit Menschen steht, die nicht an das glauben, was drinnen steht, aber mich beschäftigt eher die Frage, was ist mit denen, die tatsächlich an das glauben, was drinnen steht.

Matthäus 5, 34-37:
„Ich aber sage Euch, Ihr sollt überhaupt nicht schwören! Nehmt weder den Himmel zum Zeuge, denn er ist Gottes Thron, noch die Erde, denn sie ist sein Fußschemel, und auch nciht Jerusalem, denn es ist die Stadt des himmlischen Königs. Nicht einmal mit eurem eigenen Kopf sollt ihr euch für etwas verbürgen, denn es steht nicht in eurer macht, dass auch nur ein einziges Haar darauf schwarz oder weiß wächst.
Sagt einfach Ja oder Nein; jedes weitere Wort stammt vom Teufel“

Wie also soll denn ein Christ auf die Bibel schwören? Und wird man denn dazu gezwungen und ist das dann Einschränkung der Religionsfreiheit?
Ich konnte Dir zwar keine Antwort geben, aber vielleicht werden ja meine Fragen mitbeantwortet.

Gruß,
Philipp

Ich schwöre…
Hi Lehi,

vor den deutschen Gerichten hast Du - sollte es zu einer Vereidigung kommen - zwei Möglichkeiten:

  1. Du schwörst mit einem Pfötchen auf der Bibel
  2. Du tust es in einem Zivilverfahren: ‚Ich schwöre‘.

Zu einem Schwur auf die Bibel kann niemand - zumindest nicht vor einem deutschen Gericht - gezwungen werden.

Ciao

Tessa

auch bei der Vereidigung zum Staatsdienst kannst du das „sowahr mir gott helfe“ o.ä. Zusätze weglassen.

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Hier geht etliches durcheinander
Hier geht etliches durcheinander.
a) Beeidigungen gibt es im Strafprozeß (Eidesformel für Zeugen, § 66c StPO), im Zivilprozeß (Zeugen, Parteien; § 393 ZPO); der Präsi (Art. 56 GG) und der Bundeskanzler (Art. 64 II GG) werden beeidigt, Untersuchungsausschüsse von Parlamenten können Zeugen beeidigen, Beamte leisten einen Eid usw.
b) Einen Eid mit auf die Bibel gelegter Hand gibt es nirgends.
c) Man kann den Eid mit („sowahr mir Gott helfe“) oder ohne religiöse Beteuerung leisten. Dabei spielt es keine Rolle, ob man sich im Straf-, Zivil- oder sonsteinem Verfahren befindet.

  • Django -

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b) Einen Eid mit auf die Bibel gelegter Hand gibt es nirgends.

warum sah ich das dann des öfteren im fernsehen? auch ein kruzifix auf dem richtertisch war zu sehen.

warum sah ich das dann des öfteren im fernsehen? auch ein
kruzifix auf dem richtertisch war zu sehen.

Hallo, Lehi,
ich glaube, Du siehst zu viel amerikanische Filme :smile:
Die haben noch einige andere Bräuche, die uns Europäern etwas antiquiert und bigott erscheinen. Amis halt (schulterzuck)
Gruß und Schalom
Eckard.

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Genauso ist es (oT mSt)
.

Hallo,

interessante Diskussion und ich habe mir bisher keine Gedanken darüber gemacht, aber ich darf (als Jude) keinen Eid/Schwur leisten. Ich werde mich einmal erkundigen, wie das vor Gericht ist.

Schalom,
Eli

Eidesgleiche Bekräftigung

Interessante Diskussion und ich habe mir bisher keine Gedanken darüber gemacht, aber ich darf (als Jude) keinen Eid/Schwur leisten. Ich werde mich einmal erkundigen, wie das vor Gericht ist.

Wer aus religiösen Gründen keinen Eid leisten will oder kann, der muß die Wahrheit der Aussage bekräftigen. Das geschieht, indem der Richter die Formel vorspricht:
„Sie bekräftigen im Bewußtsein Ihrer Verantwortung vor Gericht, daß Sie nach bestem Wissen die reine Wahrheit gesagt und nichts verschwiegen haben“
und der Zeuge antwortet:
„Ja“
So geregelt in § 66d Strafprozeßordnung.

Wer diese eidesgleiche Bekräftigung der Wahrheit zuwider leistet, wird wie ein Meineidiger bestraft, § 155 Nr. 1 Strafgesetzbuch.

  • Django -

Danke, aber was ist jetzt die reine Wahrheit?
Eli

Das wußte nicht einmal Jesus

Danke, aber was ist jetzt die reine Wahrheit?

Als der Statthalter Pontius Pilatus den Jesus aus Nazareth fragte: „Was ist Wahrheit?“ (Joh. 18,38), wußte Jesus auch keine Antwort. Und wie soll ich es da wissen?

  • Django -

oder doch?
Hi Django,

vielleicht wollte Pilatus die Antwort gar nicht hören.

Jesus hat jedenfalls klar definiert, was er unter Wahrheit versteht:
„Ich bin der Weg, die Wahrheit und das Leben.“ (Joh.14,6)

Gruss Harald

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Hi Tessai,

Zu einem Schwur auf die Bibel kann niemand - zumindest
nicht vor einem deutschen Gericht - gezwungen werden.

Und das ist auch richtig so. Wer nicht dran glaubt, sollte zu nix gezwungen werden. Steht schließlich was im GG von Glaubensfreiheit.

Mein Posting hat zwar sonst keinen tieferen Sinn, wollte es einfach nur loswerden weil´s mir grad so eingefallen ist.

So long.

Der Dicke MD.