Bei ges.Krankenkasse freiwillig versichern

Hallo,

vielleicht kann mir jemand folgende Fragen beantworten:

Wenn man sich während längerer Arbeitsunfähigkeit bei der gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichern muss,

kann die Krankenkasse bestimmen, dass man nur als „freiwillig Versicherter OHNE Anspruch auf Krankengeld“ beitreten darf? (Der Vordruck enthält beides, ist aber vorausgefüllt…)

Welches Einkommen wird in so einem Fall zugrunde gelegt? Das letzte erhaltene Gehalt oder das Krankengeld, das man während der letzten Monate erhalten hat?

Danke schon mal für eure Antworten

Hallo,
während längerer Arbeitsunfähigkeit freiwillig versichern ??
Das klingt zunächst etwas seltsam - da wäre ich für eine Fallbeschreibung (FAQ 1129 bitte beachten ) schon dankbar.
Eine Versicherung mit Krankengeldanspruch ist nur möglich wenn
im Falle einer Erkrankung auch tatsächlich Arbeitsentgelt bzw.
Arbeitseinkommen entgeht.
Während des Krankengeldbezuges ist man grundsätzlich in der Krankenversicherung beitragsfrei (GKV) und am Versichertenstatus ändert sich eigentlich nichts - deshalb - hier wären mehr Infos notwendig.
Gruß
Czauderna

Angenommen, die Krankenkasse wäre während längerer Arbeitsunfähigkeit der Meinung zur Küdigung berechtigt zu sein (was man ja per Sozialgericht klären kann) und spricht so eine Kündigung auch aus. Dann wäre zB der Fall gegeben, dass man sich freiwillig versichern muss, da man ja, bis über die Klage entschieden wurde,trotzdem krankenversichert sein muss(und ggfl. mitversicherte Kinder). Würde man aber nur eine freiwillige Krankenversicherung bekommen die den Bezug von Krankengeld ausschließt, fragt sich natürlich woher der Lebensunterhalt zu bestreiten wäre.

Hallo,
diesen Fall kann man nicht annehmen weil er nicht eintritt bzw. nicht
eintreten kann. Die gesetzliche Krankenkasse kann einseitig keine
Mitgliedschaft gleich welcher Art aufkündigen - es kann allenfalls
(bei Nichzahlung von Beiträgen) eine Leistungsbeschränkgung auf Notfälle erfolgen. Was die Kasse kann ist den Status zu verändern,
also beispielsweise eine Pflichtversicherung zu beenden weil dafür die
Voraussetzungen entweder nicht mehr oder noch nie vorgelegen haben.
Du schreibst hier „nach längerer Erkrankung“ - heisst das etwa dass
der Krankengeldanspruch (maximal 546 Tage) erschöpft war und das Leistungsende eingetreten ist ??? - wenn ja, bitte bestätigen.
Diese Frage wäre dann tatsächlich ggf. durch ein Sozialgericht zu klären.
Eine freiwillige Weiterversicherung bzw. eine Pflicht zur Weiterversicherung muss seitens der Kasse durchgeführt werden.
Noch immer unklar ist mir aber hier der Zusammenhang mit dem Krankengeldanspruch.
Was war das für eine Pflichtversicherung ??
Wenn es um Krankengeld geht, kann es ja nur Arbeitnehmer oder
Arbeitslosengeldbezieher gewesen sein.
Wie wurde denn der Lebensunterhalt vorher bestritten ??
Das Krankengeld stellt immer eine Entgeltersatzleistung da, also
wenn durch eine Arbeitsunfähigkeit Entgelt- oder Leistungen wie
Arbeitslosengeld nicht mehr fließen.
Der Sachverhalt ist leider immer noch unklar.
Gruß
Czauderna

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