Hallo zusammen
Wenn man ein Gewerbe anmeldet muss man ja den Zweck der Tätigkeit angeben. Genügt einfach allgemein „Einzelhandel“ oder muss man eine genaue Sparte angeben, also z.B. Unterhaltungselektronik oder Spielwaren?
Wenn ich einfach Einzelhandel angeben kann ist meine Frage schon geklärt.
Wenn ich beide Sparten angeben muss, also Unterhaltungselektronik und Spielwaren, zählt das dann als ein Gewerbe oder als zwei?
Bzw. gibt es eine allgemeine Formulierung mittels der ich weitgefächerte Produkte vertreiben kann?
Vielen Dank schon mal