Bei Gewerbe-Anmeldung: Zweck der Tätigkeit

Hallo zusammen

Wenn man ein Gewerbe anmeldet muss man ja den Zweck der Tätigkeit angeben. Genügt einfach allgemein „Einzelhandel“ oder muss man eine genaue Sparte angeben, also z.B. Unterhaltungselektronik oder Spielwaren?

Wenn ich einfach Einzelhandel angeben kann ist meine Frage schon geklärt.
Wenn ich beide Sparten angeben muss, also Unterhaltungselektronik und Spielwaren, zählt das dann als ein Gewerbe oder als zwei?

Bzw. gibt es eine allgemeine Formulierung mittels der ich weitgefächerte Produkte vertreiben kann?

Vielen Dank schon mal

Hallo zurück!

Der Gegenstand der angemeldeten Tätigkeit (Feld-Nr. 15) muss genau bezeichnet werden. Nicht zulässig sind nur allgemein gehaltene Angaben, wie z. B. „Handel mit Waren aller Art“.

Du musst also ggf. mehrere Sparten angeben und den Schwerpunkt unterstreichen. Solange du nur eine Anmeldung durchführst, handelt es sich auch nur um ein Gewerbe.

Gruß

Hein

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