hi!
… steht immer DER RECHTSWEG IST AUSGESCHLOSSEN !
Warum ?
danke Gruss SNEJ
hi!
… steht immer DER RECHTSWEG IST AUSGESCHLOSSEN !
Warum ?
danke Gruss SNEJ
Hallo SNEJ,
also ich denke, daß einfach das Prinzip " wer zuerst eingeschickt hat, der bekommt den Preis " ausgeschlossen wird. Der Gewinner wird per Los ermittelt und nicht nach anderen „rechtmäßigen“ Gesichtspunkten wie Reihenfolge des Einschickens, Bedürftigkeit des Absenders etc.
Gruß
Cea
Hallo!
So ist das nicht. Die Klausel soll die Zuständigkeit der Gerichte ausschließen, damit nicht jemand, der keinen Preis bekommen hat zB die Verlosung anficht. Man sollte jedenfalls ergänzen dass die Klausel „Der Rechtsweg ist augeschlossen“ vor Gericht nicht immer haltbar ist.
Gruß
Tom
Hi Tom,
da gab es doch mal den Fall, wo ein Mann aus der Zeitung erfuhr, das er ein Auto gewonnen hatte. Er wurde dort namentlich mit Wohnort genannt. Hinterher stellte sich heraus, das niemand auch nur irgendetwas gewonnen hatte, sondern das ganze nur ein Werbetrick war. Ansonsten aber gilt, das man aus der Teilnahme keinen Rechtsanspruch auf den Gewinn herleiten kann.
Gruss Sebastian
Anderer Fall
Hallo Sebastian!
da gab es doch mal den Fall, wo ein Mann aus der Zeitung
erfuhr, das er ein Auto gewonnen hatte. Er wurde dort
namentlich mit Wohnort genannt. Hinterher stellte sich heraus,
das niemand auch nur irgendetwas gewonnen hatte, sondern das
ganze nur ein Werbetrick war.
Um den Fall geht’s hier nicht. Nach heutiger Rechtslage wäre das übrigens wahrscheinlich eine einklagbare Gewinnzusage, die Klausel der „Rechtsweg ist ausgeschlossen“ wäre schlichtwegs unwirksam.
Ansonsten aber gilt, das man aus
der Teilnahme keinen Rechtsanspruch auf den Gewinn herleiten
kann.
Das ist natürlich völlig richtig, sonst wäre es ja keine Verlosung oder ein Gewinnspiel.
Man kann aber einen Rechtsanspruch herleiten auf eine faire Verlosung und für diesen Fall ist die Klausel gedacht.
Gruß
Tom