also nehmen wir mal an, PersonA Winterdienst für die Zuwege eines Mietshauses hat.
Es hat tagsüber getaut, nachts aber etwas gefroren, sodass es etwas glatt ist am Weg zur Haustür.
Es hat nicht geschneit, deswegen hat PersonA nicht gestreut.
Nehmen wir nun an, dass PerosnB auch Mieter dieses Hauses, das Haus verlässt und hinfällt.
PersonB kommt dann Abends zu PersonA und sagt, sie wäre hingefallen und wolle die Hose die nun kaputt ist ersetzt haben.
Ist PersonA dafür Haftbar ?
Wenn PersonA die Hose bezahlt, ist dies ein Schuldeingeständnis?
Muss PersonB aufpassen, wo sie hinläuft und niemand ist haftbar ?
grundsätzlich ist erstmal der Eigentümer haftbar. Der könnte natürlich wieder versuchen, den in die Pflicht zu nehmen, der für den Winterdienst zuständig war.
Beides ist aber möglicherweise irrelevant, wenn alles menschenmögliche nichts hilft. In diesem Winter waren selbst Städte und Gemeinden teilweise überfordert. Das nennt man dann höhere Gewalt.
Also muss sich PersonA keine Sorgen machen ?
Gibt es sowas wie „Schuldeingeständnis“, wenn man die hose dann bezahlt ? Also kann die dann auch sagen: Mein Knie tut mir weh …
Wäre super, wenn nochmal jemand die „höhere Gewalt“ von WildAlf bestätigen könnte
Ob sich Person A da Sorgen machen muss, hängt ganz von den Umständen ab.
Wenn es nachts um vier schneit und um fünf stürzt jemand vor dem Haus, so wird das wohl kaum jemand als Vernachlässigung der Räumpflicht werten.
Schneit es ununterbrochen, dürfte es auch schwer möglich sein, stets alles schnee- und eisfrei zu halten.
Wenn A nun B die Hose bezahlt hat, dann ändert das nichts an der Frage nach den Umständen. Die wären im Einzefall zu prüfen.