Bei größerer Überweisung Meldung ans Finanzamt?

Hallo zusammen,

leider habe ich trotz intensiver Suche nichts zu meiner Frage gefunden und deshalb stelle ich sie hier im Forum mal ein.

Also, ich kann von einer lieben Bekannten eine größere Summe (um die 120.000€) zinslos für einen Immobilienkauf bekommen. Ist ja erstmal prima und es handelt sich dabei auch nicht um Schwarzgeld; Sie hat’s einfach.

Wenn sie mir jetzt das Geld überweist, bekommt dann das Finanzamt darüber eine Information?

Und eine zweite Frage; sollte das Finanzamt (wie auch immer) davon erfahren, glauben die dann, dass jemand zinslos Geld verleiht? Wird dann evtl. ein ‚Vergleichzins‘ angenommen, den sie dann versteuern müßte?

Viele Grüße
Peter

Hallo,
sorry, ich habe eigentlich keine Ahnung.
Aber wenn das Ganze legal ist, würde ich euch empfehlen bei der Bank bzw. einem Steuerberater das abzuklären.

Denn das

Wird dann evtl. ein ‚Vergleichzins‘ angenommen, den sie dann versteuern müßte?

wäre wahrscheinlich das kleinste Problem. Wenn das Finanzamt es als Schenkung ansieht kostet das ganze 30% Steuern.

MfG

… danke für Deinen (und leider auch einzigen) Beitrag.

Ich denke auch, dass ihr Steuerberater der richte Ansprechpartnet ist.

Viele Grüße
Peter

Auch bei zinslosen Darlehen solltet ihr einenDarlehensvertrag abschliessen. Da solltet auch der Zinssatz und Rückzahlungsmodalitäten drinstehen. Auch wenn der Zinssatz 0,0% ist.
Dann hat jeder einen Nachweis darüber dass:

  1. Das Geld nicht geschenkt ist und wieder zurückgezahlt wird.
  2. woher das Geld kommt /bzw. wohin es gegangen ist.

Ist für beide auch eine Rechtssicherheit, die vorallem bei solchen Berägen gegeben ist.
Das Finanzamt hat m.w. keine Möglichkeit den Zahlstrom zu überprüfen, aber es hat die Möglichkeit bei Verdacht die Kontostände zu prüfen. Da fallen 120 TEUR weniger schon auf, wenn in der Steuererklärung keine Gegenwert angegeben ist. (z.B. verm. Immobilie). Dann kann das FA direkt nachfragen was mit dem Geld passiert ist.
Grüsse, Harry