Bei Hauskauf mit Bank-Darlehen: Mobilar im Kaufver

Hallo liebe wer-weiss-was Leser,

wenn man ein Haus kaufen und mit einem Bankdarlehen finanzieren möchte, sollten oder können dann vom Verkäufer zusätzlich überlassene Einrichtungsgegenstände mit im Notarvertrag stehen? (Der Verkäufer würde u.a. seine Einbauküche überlassen, da er sich eine neue kauft).

Ein Finanzierungsberater hatte nämlich dringend davon abgeraten, da die Bank dann bei der Kreditvergabe anders rechnen würde. Wäre das denn irgendwie nachteilig?

Der Finanzberater meinte zudem, dass man auch keine Mängel am Haus einzeln aufführen sollte,- „gekauft wie gesehen“ würde gelten. Der Verkäufer hatte auf Mängel hingewiesen und falls er sie im Vertrag aufführen möchte, spricht da irgendwas dagegen, oder macht man sowas beim Hauskauf eher nicht?

Vielen Dank schon mal für Ihre Meinung und Rat!

Ein Finanzierungsberater hatte nämlich dringend davon
abgeraten, da die Bank dann bei der Kreditvergabe anders
rechnen würde. Wäre das denn irgendwie nachteilig?

Der Wert des Hauses veringert sich, ob sich das negativ auswirkt hängt von Euren einzelheiten ab. Da würde ich mich mal auf den Finanzberater verlassen.

Der Finanzberater meinte zudem, dass man auch keine Mängel am
Haus einzeln aufführen sollte,- „gekauft wie gesehen“ würde gelten.

Das würde ich nicht machen. Ich würde jeden Mangel aufführen, um mir meine Schadensersatzansprüche nicht zu vermasseln. Auch das könnte den Wert des Hauses verringern, aber das würde ich in Kauf nehmen.

dagegen, oder macht man sowas beim Hauskauf eher nicht?

Klar, macht man sowas.

Hallo liebe wer-weiss-was Leser,

Hallo,

Ein Finanzierungsberater hatte nämlich dringend davon
abgeraten, da die Bank dann bei der Kreditvergabe anders
rechnen würde. Wäre das denn irgendwie nachteilig?

Das kommt drauf an wie hoch die Summe für das Inventar insgesamt ausfällt. Inventar wird i.d.R. nicht von den Banken mitfinanziert. Kommt die Bank dahinter dass Inventar im Kaufpreis enthalten ist, zieht rechnet Sie diesen aus dem Kaufpreis raus. Dann kann es passieren dass die Grundlage z.B. für die Konditionsvergabe eine andere ist und Ihr evtl. schlechtere Konditionen bekommen könntet. Auch in Nachhinein.

Der Finanzberater meinte zudem, dass man auch keine Mängel am
Haus einzeln aufführen sollte,- „gekauft wie gesehen“ würde
gelten. Der Verkäufer hatte auf Mängel hingewiesen und falls
er sie im Vertrag aufführen möchte, spricht da irgendwas
dagegen, oder macht man sowas beim Hauskauf eher nicht?

Da denke ich wie mein Vorredner. Zur Sicherung Deiner Ansprüche solltest Du nicht auf die Angabe verzichten. Zur Not einmalig beim Fachanwalt beraten lassen. Ist i.d.R günstiger und Stressfreier als sich dann damit auseinanderzusetzen wenn wirklich was auftreten sollte !

Vielen Dank schon mal für Ihre Meinung und Rat!

Gerne

VG
Domm