Bei Hausverkauf Gegenstände abtrennen, Steuer ?

Hallo,
hatte die Frage schonmal gestellt, ging aber wohl im Verzeichnisbaum unter.
Also, „jemand“ möchte sein 2005 bei einer Versteigerung erworbenes Wochenendhaus verkaufen und muss wohl damit rechnen, den Gewinn bei der Einkommensteuererkl. angeben zu müßen.(weniger als 10 Jahre, nicht selbst genutzt, stand leer)
Wenn der Käufer nun vorschlagen würde,um den offiziellen Kaufpreis zu senken, den großen Gastank auf dem Gelände separat zu erwerben, also nicht zusammen mit der Immobilie, was würde das in steuerlicher Hinsicht für den Verkäufer bedeuten ?
Wäre dies ein normaler Privatverkauf von „beweglichen Gütern“ und müßte er den Gewinn (wie sollte der überhaupt berchnet werden) bei der EKST angeben ?
Oder würde diese Absplittung nicht gehen, da der Gastank zusammen mit dem Haus erworben wurde?
Der Gastank ist so groß wie ein kleiner LKW und auf einem Betonsockel verschraubt, also demontierbar, aber nicht gerade „mobil“.
Gäbe es bei dieser Form von separatem verkauf noch etwas zu beachten ? (Falls also der Verkäufer des Hauses dem Käufer noch zusätzlich vorhandenes Baumaterial verkaufen möchte)
Ich hoffe, der Sinn dieser Absplittung ist klar.
Danke für eine Antwort
Janine