Bei Insolvenz kein Gehalt, aber Krankengeld?!

Hallo,

Person arbeitet in einem Unternehmen, welches Insolvenz angemeldet hat bzw./und der Insolvenzverwalter hat noch nicht alles „gecheckt“.

Auf jeden Fall, bekommt in dieser Zeit der Arbeitnehmer keinen Lohn.

Bekommt denn der Arbeitnehmer diesen Lohn rückwirkend ausgezahlt, wenn alles überprüft wurde oder hat er Anspruch auf Krankengeld, wenn er krank wird?

Wie ist hier die Lage?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank.

Gruß

MM

Hallo

Stark komprimiert und pauschalisiert:

Insolvenzgeld muß rechtzeitig beantragt werden und wird bis zu den letzten drei Beschäftigungsmonaten auch rückwirkend ausgezahlt. Wenn man krank wird, gibt es die ersten sechs Wochen kein Krankengeld, sondern Lohnfortzahlung, also auch über das Insolvenzgeld.

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroe…

Gruß,
LeoLo