Hallo,
ein Arbeitnehmer tritt Löhne an eine Bank ab, da Insolvenz noch nicht eröffnet ist. Der vorerst eingesetzte Insolvenzverwalter spricht von einer evtl. Auffanggesellschaft, aber Arbeitnehmer sollen kündigen,
da die 3 Monate Insolvenzgeldanspruch ausgeschöpft sind.
Wahrscheinlich wird die Insolvenz am 29.02.2012 eröffnet,
aber genaueres bekommen die Mitarbeiter nicht gesagt. Sollen diese nun kündigen oder einen Aufhebungsvertrag ansteuern???
nein nicht selbst kündigen das gibt sofort eine sperre bei der arbeitsagentur.Noch kein Insolvenzgeld beantragt?
dann wird es aber zeit. mit eröffnung der Inso sofort zur Arbeitsagentur und Insolvenzgeld beantragen. Und auf gar keinen fall selbst kündigen
Hallo utka87,
generell würde ich nur wegen einer Insolvenz nicht kündigen. Es kommt natürlich auf die komplette Situation an. Wenn es wirklich eine „Auffanggesellschaft“ geben soll, also eine Firma die alles oder einen Teil des insolventen Betriebes aufkauft, dann gibt es ein Auswahlverfahren nach sozialen Gesichtspunkten. Es dürfen nicht wahllos Mitarbeiter gekündigt werden, sondern muß nach sozialer Situation des AN entschieden werden. Familienväter z. B. dürfen nicht gekündigt werden, aber dafür übernimmt man die günstigen Azubis oder Gesellen usw…
Wenn die AN kündigen ist das für den Insolvenzverwalter natürlich viel einfacher. Daher werden die AN oft, mehr oder weniger nur dahingehend informiert…
Wenn Sie kündigen spart sich der alte AN auch eventuelle Abfindungszahlungen. Die stehen Ihnen nämlich trotz der Insolvenz zu. Vielleicht nicht in selber Höhe als bei einer „gut“ laufenden Firma…
Auch wenn Sie sowieso nicht in der Firma bleiben wollen, würde ich nicht so einfach kündigen. 3 Monate Arbeitslosengeldsperrung kämen auch noch hinzu wenn Sie selbst kündigen.
Wenn Sie sich weiterhin in der Firma sehen, dann würde ich es draufankommen lassen. Sollte Sie wirklich gekündigt werden gibt es auch Belastungshilfe vom Arbeitsamt (bei Krediten die dringend bezahlt werden müssen, wie Hauskrediten). Ansonsten nebenher was neues suchen und erst wenn man was neues hat kündigen. Sie sind ja für die Insolvenz des AG nicht verantwortlich. Wieso sollten Sie sich in ungewisse Verhältnisse stürzen?
Vom AG und Insolvenzverwalter nicht verrückt machen lassen. Wenn die Insolvenz noch nicht mal eröffnet wurde…normalerweise dauert ein Insolvenzverfahren nach Eröffnung min. 2 Jahre und bis dahin kann noch viel passieren!
Alles Gute
Viele Grüße
Lore
Hallo! Kündigen würde ich nur im Notfall, da man dann allle Ansprüche verliert. Im Zweifelsfall beim Amtsgericht vor Ort frage, dort gibt es eine Beratungsstelle.
Sie können gar nichts machen, ausser die Arbeit nicht weiter aus zu üben.
Sie müssen zur Arge, ausserdem wollen Sie ja wohl eh einen anderen Job, denn wer geht ohne Lohn arbeiten???
Es wird immer geredet, nur davon haben Sie nichts im Topf.
Gruss
Guten Abend,
ich verstehe nicht, was eine Abtretung von Lohn-Ansprüchen an die Bank mit der Insolvenz eines Dritten zu tun haben soll.
Eine Kündigung müsste einen Sinn haben. Wenn der Sinn der ist, dass jemand einen anderen Job hat, dann ist die Kündigung anzuraten. Wenn es einen Aufhebungsvertrag geben soll (der mit einer Abfindung endet), dann macht es Sinn, gegebenenfalls diesen Aufhebungsvertrag (vor Gericht) abzuschließen.
Wenn aber keine Masse da ist, dann kann auch nichts ausgezahlt werden.
Daher stellt sich die Frage, ob Sie nicht einfach wegen fehlender Lohnzahlungen Ihre Arbeitsleistung zurückhalten. Das dürfte - wenn Sie keinen anderen Job haben - effektiver sein. Ob das aber zum Geldfluss führt, hängt von der Masse ab, die vorhanden ist, wenn das Verfahren eröffnet wird.
Viel Glück.
Ich würde einer Kündigung zustimmen unter der Bedingung,
daß ich zeitgleich einen Vertrag erhalte, der mich in die Auffanggesellschaft aufnimmt(mit Gehalt usw.) Vorher bestehende Urlaubsansprüche klären. Der Rechtspfleger beim INSO-Gericht kennt sich bestens aus. Einfach mal anrufen.
Hallo
keine ahnung, aber ich würde nicht kündigen, der Inso-Verwalter kann seinerseits kündigen, wenn er meint er müßte, ansonsten entfallen für den Arbeitnehmer alls Insolvenzrechte auch gegenüber dem Arbeitsamt.
Gruß
Michael