Hallo,
folgender Fall:
Jemnand möchte ein Haus für seine Eltern kaufen. Das Haus ist
z.Zt. vermietet (30 Jahre alter DDR-Mietvertrag). Kann man als
Besitzer Eigenbedarf anmelden, wenn die Eltern einziehen wollen?
Welche Kündigungsfrist ist zu beachten? Danke!
Guten Tag,
nach § 573 BGB kann aus sog. Eigenbedarf gekündigt werden, wenn die Eltern den Wohnraum tatsächlich benötigen. Die Kündigungsfrist richtet sich nach der Dauer des Mietverhältnisses: bis fünf Jahre drei Monate, bis acht Jahre sechs Monate, ab acht Jahren neun Monate Frist.
Schönen Gruß
Kann man als
Besitzer Eigenbedarf anmelden, wenn die Eltern einziehen
wollen?
Man kann (siehe andere Antwort) ABER bitte lies auch mal alle Top-Treffer zum Thema „Kündigung wegen Eigenbedarf“ aus Mietersicht. Nach 30 Jahren könnte sich ja bspw. ein Umzug als unzumutbar für den Mieter herausstellen. Den Prozess mag man am Ende trotzdem gewinnen, aber dann sind 1-3 Jahre an Verfahren schon ins Land gezogen!
Also Vorsicht und vorher Rechtsrat vom Anwalt einholen, der insbesondere die konkreten Gegebenheiten berücksichtigt.