Bei Kauf von Waren von Privatleuten Rechnung geben lassen?

Wenn ich als Gewerbetreibender von Privatleuten Sachen kaufen würde, um sie wieder zu verkaufen, wie kann ich nachweisen wie hoch der Kauf war? Privatleute geben ja in der Regel keine Rechnung oder keinen Kaufvertrag. Wenn ich Online kaufen würde, dann habe ich ja nichts ausser der Ware selber?! Will das Finanzamt auch bei Kauf von Privatleuten immer eine Rechnung oder einen Kaufvertrag sehen?

Gruß

Warum sollten Privatleute nicht wenigstens eine Quittung ausstellen ?
Bzw. wie willst du dich ohne sie davor schützen, der Kaufpreis wird betrügerisch nochmals gefordert ?
Und beim Online-Kauf hat es ja was zum ausdrucken bzw. einen Zahlungsvorgang.

Ersatzweise kann man sich auch einen Eigenbeleg ausstellen und abheften.

Servus,

irgendein Nachweis dafür, dass und zu welchem Preis die Ware gekauft wurde, lässt sich immer beibringen, und den brauchst Du auch. Die vollständigen Anforderungen an eine Rechnung gem § 14 Abs, 4 UStG braucht man nur, wenn man Vorsteuer abziehen will - das spielt dann eh keine Rolle.

Schöne Grüße

MM

Einen einfachen kaufvertrag ohne Umsatzsteuer, einfach Name, Datum und Betrag ausstellen lassen, beide unterschreiben. Dr Preis muss dem Marktüblichen Gebrauchtwert entsprechen, also eine angefangene Packung Kopierpapier nicht für 200 Euro absetzen (um es mal zu überspitzen). Datum der Anschaffung ist der Tag, ab dem das Gut deinem Betrieb zur Verfügung steht (war jedenfalls bei meiner gebrauchten Software so)