Wenn ich als Gewerbetreibender von Privatleuten Sachen kaufen würde, um sie wieder zu verkaufen, wie kann ich nachweisen wie hoch der Kauf war? Privatleute geben ja in der Regel keine Rechnung oder keinen Kaufvertrag. Wenn ich Online kaufen würde, dann habe ich ja nichts ausser der Ware selber?! Will das Finanzamt auch bei Kauf von Privatleuten immer eine Rechnung oder einen Kaufvertrag sehen?
Gruß