Hallo an alle mitglieder, ,meine frage bezieht sich auf eine Konto verfügung. Meine Freundin hat ein konto und ich bin bei ihrem Konto auch berechtigt zu verfügen. Nun meine frage, wenn dort gelder für mich eingehen wie z.B. Steuerückzahlung . Darf das geld dann gepfändet werden von meinen Gläubigern?
Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, vielen dank im voraus und einen ruhigen start in die woche an alle.
Lg der Raptorxxl
Hallo,
eine Kontoverfügung habe ich auch, für das Konto meines Mannes, meiner Tochter und meiner Mutter. Heißt im Klartext, wenn meiner Mutter oder meinem Mann etwas passiert kann ich über ihr Konto verfügen und ihre Rechnungen für sie bezahlen und alle Geldgeschäfte für sie regeln damit diese weiter laufen. Genau dafür ist diese Verfügung da, wenn man alleine der Inhaber des Kontos ist und nicht für solche Ideen.
Wenn du aber nicht Inhaber des Kontos bist so macht ihr euch beide Strafbar mit verherenden Konsequenzen. Dumme Idee würde ich sagen. Gruß Sunny
Vielen dank für deine Antwort Sunny, wir wollten bestimmt nichts illegales machen. Deshalb habe ich mich ja erst dafür entschieden jemanden zu fragen der sich damit auskennt. Da ich bzw. Meine freundin und ich es nicht wußten. Aber da wir nun bescheid wissen werden wir es natürlich sein lassen. Nochmals vielen dank und dir noch eine ruhige woche und liebe grüße Raptorxxl
Hallo Raptorxxl,
wenn ein Konto gepfändet wird, dann wird das ganze Guthaben gepfändet, unabhängig davon, ob es dem Kontoinhaber nun gehört oder nicht. Die kontoführende Bank muss in diesem Fall davon ausgehen. Dies ist im Übrigen auch bei Gemeinschaftskonten so. Wenn für einen Kontoinhaber eine Pfändung eingeht ist das ganze Konto gepfändet.
Lösung: Eigenes Konto eröffnen und das Geld dahin überweisen lassen.
Mit bestem Gruß
Burg