Hallo.
Von März bis Mai war ich 7 Wochen krankgeschrieben und habe dadurch für 1 Woche von der KK Krankengeld bezogen. Danach habe ich meinen Resturlaub von 2006 in Anspruch genommen. Leider ist auch während der Urlaubszeit keine Besserung eingetreten. Der Arzt hat mich am Montag, den 21.05., inklusiv dem 21.05., wieder krankgeschrieben. Die KK teilte mir mit, dass ich ab dem 22.05. Krankengeld beziehen werde. Nach meiner Rückfrage, dass ich ab dem 21.05. Krankengeldbezug bekomme wurde mir mitgeteilt, dass es immer erst ab dem nächsten Tag Krankengeld gibt. Das wäre gesetzlich so geregelt. Für mich bedeutet das 1 Tag weniger Krankengeldbezug. Ich habe im Internet recherchiert aber nichts dazu gefunden. Kann mir hierzu jemand genauerres schreiben?
Vielen Dank.